Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Im Bereich des Düngerechts nimmt der Fachdienst Landwirtschaft des Wetteraukreises folgende Aufgaben war:
- Vollzug des Düngegesetzes
- Überwachung der Vorgaben der Düngeverordnung
- Durchführung der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle im Wetteraukreis im Rahmen der Dünge-mittelverordnung
Das Düngegesetz sowie die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen regeln die Anwendung und das Inverkehrbringen von Düngemitteln.
Laut Düngegesetz dürfen Düngemittel nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden. Die Düngung muss nach Art, Menge und Zeit auf den Bedarf der Pflanze und des Bodens unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanz sowie den Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet sein. Entsprechende Anwendungskriterien werden in der Düngeverordnung (Verordnung über die gute fachliche Praxis beim Düngen) konkretisiert.
Die Düngemittelverordnung definiert die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle (DVK) durch den Fachdienst Landwirtschaft überwacht.
Die Düngemittelverordnung wurde dabei letztmalig im Jahr 2020 novelliert. Daraus resultieren weitreichende Änderungen bei der Anwendung von Düngemitteln in der Praxis. Hinzu kam die Neuaus-weisung von nitratbelasteten Gebieten (Rote Gebiete) und eutrophierten beziehungsweise phosphatbelasteten Gebieten (Gelben Gebieten) zum 01.01.2021.
Während sich außerhalb der Roten und Gelben Gebiete nur geringe Änderungen zur letzten Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2017 ergaben, stellen insbesondere die Regelungen in den Roten Gebieten und in geringem Umfang auch die Regelungen in den Gelben Gebieten, die landwirtschaftliche Praxis vor erhebliche Herausforderungen.
Die sich au der neuen Düngeverordnung ergebenden Auflagen und Verpflichtungen können Sie dem untenstehend verlinkten Merkblatt entnehmen. Zudem steht Ihnen der Fachdienst Landwirtschaft bei Fragen zum Thema zur Verfügung.
Quelle: Regierungspräsidium Kassel / J. Volz
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