Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)

Wichtiger Hinweis zur HALM 2-Antragstellung 2023

Bitte beachten Sie, dass das neue HALM 2-Angebot unter dem Vorbehalt der noch nicht abgeschlossenen Prüf,- Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren steht. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die von der Bundesregierung geplante Haushaltskürzung zu beachten (HALM 2 wird auch aus Bundesmitteln mitfinanziert). Da der Bundeshaushalt voraussichtlich erst im Spätherbst verabschiedet wird, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass erst nach Abschluss der HALM 2-Antragstellung einzelne oder mehrere neue HALM 2-Förderangebote geändert oder zurückgezogen werden müssen.


Mit dem Start der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 01.01.2023 wurde das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und wird seitdem als HALM 2 angeboten.

Die HALM 2-Fördermaßnahmen sollen einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie bei der Erhaltung der Kulturlandschaft leisten. Teilnehmende Landwirte und Landwirtinnen erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung. HALM 2 wird vom Land Hessen unter Beteiligung der EU und des Bundes finanziert. Bewilligungsstelle ist der Fachdienst Landwirtschaft des Wetteraukreises.

Mit der Teilnahme an einem HALM-Förderverfahren gehen Sie in der Regel eine fünfjährige Verpflichtung ein. Die Auswahl der beantragten Flächen erfolgt unter anderem über verschiedene fachliche Kulissen, die im Agrar-Viewer einsehbar sind. Bei knappen Haushaltsmitteln kommen weitere Auswahlkriterien hinzu.

 

Möchten Sie an HALM 2 teilnehmen?

Die Antragstellung für eine HALM 2-Verpflichtung (diese beginnt dann zum 01.01.2024) ist bis zum 01.10.2023 (Abschlussfrist) online über das Agrarportal Hessen möglich. Eine Antragstellung in Papierform ist leider nicht mehr möglich.

Rechtliche Grundlage für die Antragstellung ist der aktuelle Entwurf der HALM 2-Richtlinie. Diesen finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Wir werden Sie in einer Online-Informationsveranstaltung (geplant für Dienstag, den 19. September 2023) über die aktuellen Änderungen der HALM-Fördermöglichkeiten und die Antragstellung informieren.
Achten Sie diesbezüglich auch auf unsere E-Mail-Rundschreiben, in denen wir Sie über die geplante Onlineveranstaltung und auch generell zur Antragstellung informieren. Sie sind noch kein Empfänger unserer E-Mail-Rundschreiben und möchten sich dennoch über HALM 2 und die Antragstellung informieren? Wenden Sie sich gerne an uns (siehe Liste der Ansprechpartner/innen unten).


Haben Sie schon eine laufende HALM 2-Verpflichtung?

Wenn Sie im Frühjahr 2023 einen Zuwendungsbescheid für eine 5-jährige HALM 2-Verpflichtung bekommen haben, läuft diese Verpflichtung noch regulär bis Ende 2027 weiter. In der Regel müssen Sie keinen neuen Antrag für diese Verpflichtung nach der neuen HALM 2-Richtlinie 2023 stellen.
Eine Ausnahme stellen hier die Förderverfahren C.3.2 – mehrjährige Blühflächen und E.2 – Streuobstförderung dar. Hier sollte ein Umstieg auf die neue Förderrichtlinie erfolgen.
 

Welche Förderverfahren werden im HALM 2 angeboten?

Bis zum 1. Oktober 2023 können Sie für folgende HALM 2-Förderverfahren einen Zuwendungsantrag stellen:

  • B.1 – Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens
  • C.1 – Vielfältige Kulturen (als Top-up zur Öko-Regelung 2)
  • C.3.2 – mehrjährige Blühstreifen /-flächen
  • C.3.3 – Erosionsschutzstreifen
  • C.3.5 – Ackerwildkrautflächen
  • C.3.6 – Gewässerschutzstreifen
  • D.1 – Grünlandextensivierung (neu: in verschiedenen Untervarianten)
  • E.2.1 Erhaltungsschnitt in Streuobstbeständen
  • E.2.2 Nachpflanzung von Hochstamm-Obstbäumen in Streuobstbeständen
  • H.1 – naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland
  • H.3 – Tierschonende Mahd durch Einsatz eines Messerbalkenmähers

In der aktuellen Übersicht der HALM 2-Förderverfahren (Stand 10. August 2023) finden Sie die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Förderverfahren kurz zusammengefasst.

Generell empfehlen wir Ihnen, vor Antragstellung einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren. Insbesondere bei Beantragung von Naturschutzfachlichen Sonderleistungen auf Grünland (sog. NSL, Förderverfahren H1) erfolgt eine fachliche Prüfung durch uns als Bewilligungsstelle. Im ungünstigsten Fall kann es passieren, dass Ihr Antrag abgelehnt werden muss, wenn die beantragten Förderverfahren aus naturschutzfachlicher Sicht ungeeignet sind (z.B. wenn sie den Erhaltungszielen eines FFH-Lebensraumtyps in einem FFH-Gebiet zuwiderlaufen).

Bitte beachten Sie: aufgrund der noch ausstehenden Abstimmung des HALM 2-Richtlinien-Entwurfs ist nicht auszuschließen, dass die oben genannten Förderverfahren auch noch nach Ablauf der Antragsfrist inhaltlich geändert oder sogar ganz gestrichen werden. Auch kann es dazu kommen, dass die Fördersätze noch angepasst werden oder eine Priorisierung der eingegangenen Anträge vorgenommen werden muss.

Benötigte Unterlagen

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Agrarportal Hessen.

Rechtliche Grundlagen

Bitte beachten Sie, dass die HALM 2-Richtlinie aktuell überarbeitet wird und nur im Entwurf vorliegt.

Ansprechpartner/innen

A Förderung der Zusammenarbeit, E.2 Streuobst und H.2 Biotop- und Artenschutz im Offenland (Feldhamster, Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung, 2.-3. Weidegang u. Kugelhornmoos)

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Daniela Dehnert06031 83-420606031 83-91420616E-Mail

B.1 Ökologischer Landbau, D.2 Bodenbrüterschutz und C.3.2 Mehrjährige Blühflächen/-streifen

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Tatjana Bär06031 83-420206031 83-91420217E-Mail

C.3.3 Erosionsschutzstreifen, C.3.5 Ackerwildkrautflächen und C.3.6 Gewässerschutzstreifen

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Katja Raffelsiefen06031 83-421406031 83-91421418E-Mail

D.1 Grünlandextensivierung, H.1 Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland und H.2 Arten- und Biotopschutz im Offenland (Rebhuhn, Turteltaube etc.)

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Ute Heinzerling06031 83-421106031 83-91421103E-Mail

Zuständig

Fachstelle Agrarförderung und Agrarumwelt  beim Fachdienst Landwirtschaft