Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)
Mit dem Start der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 01.01.2023 wurde das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst und wird seitdem als HALM 2 angeboten.
Die HALM 2-Fördermaßnahmen sollen einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele in den Bereichen Biologische Vielfalt, Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie bei der Erhaltung der Kulturlandschaft leisten. Teilnehmende Landwirte und Landwirtinnen erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung. HALM 2 wird vom Land Hessen unter Beteiligung der EU und des Bundes finanziert. Bewilligungsstelle ist der Fachdienst Landwirtschaft des Wetteraukreises.
Mit der Teilnahme an einem HALM-Förderverfahren gehen Sie in der Regel eine fünfjährige Verpflichtung ein. Die Auswahl der beantragten Flächen erfolgt unter anderem über verschiedene fachliche Kulissen, die im Agrar-Viewer einsehbar sind. Bei knappen Haushaltsmitteln kommen weitere Auswahlkriterien hinzu.
Möchten Sie an HALM 2 teilnehmen?
Die Beantragung von HALM 2-Förderverfahren mit Start zum 01.01.2025 ist ab 22.07.2024 möglich. Antragsfrist ist der 01.10.2024. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Agrarportal Hessen.
Rechtliche Grundlage ist die HALM 2-Richtlinie. Diese und weitere Informationen zu HALM 2 finden Sie auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an HALM 2 haben, wenden Sie sich gerne an die unten genannten Ansprechpartnerinnen.
Welche Förderverfahren werden im HALM 2 angeboten?
Folgende HALM 2-Förderverfahren werden angeboten:
- B.1 – Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens
- C.1 – Vielfältige Kulturen im Ackerbau (als Top-up zur Öko-Regelung 2)
- C.3.2 – Mehrjährige Blühstreifen /-flächen
- C.3.3 – Erosionsschutzstreifen
- C.3.5 – Ackerwildkrautflächen
- C.3.6 – Gewässerschutzstreifen
- D.1 – Grünlandextensivierung (in verschiedenen Untervarianten)
- E.2.1 – Erhaltungsschnitt in Streuobstbeständen
- E.2.2 – Nachpflanzung von Hochstamm-Obstbäumen in Streuobstbeständen
- G.2 - Zucht und Haltung seltener und gefährdeter einheimischer Nutztierrassen in Hessen
- H.1 – Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland
- H.2 – Arten- und Biotopschutz im Offenland
- H.3 – Tierschonende Mahd durch Einsatz eines Messerbalkenmähers
In der aktuellen Übersicht der HALM 2-Förderverfahren (Stand 15. Februar 2024) finden Sie die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Förderverfahren kurz zusammengefasst.
Generell empfehlen wir Ihnen, vor Antragstellung einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren. Insbesondere bei Beantragung von Naturschutzfachlichen Sonderleistungen auf Grünland (sog. NSL, Förderverfahren H1) erfolgt eine fachliche Prüfung durch uns als Bewilligungsstelle. Im ungünstigsten Fall kann es passieren, dass Ihr Antrag abgelehnt werden muss, wenn die beantragten Förderverfahren aus naturschutzfachlicher Sicht ungeeignet sind (z.B. wenn sie den Erhaltungszielen eines FFH-Lebensraumtyps in einem FFH-Gebiet zuwiderlaufen).
Benötigte Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Agrarportal Hessen.
Rechtliche Grundlagen
Aktuelle Grundlage für HALM 2 ist die HALM 2-Richtlinie 2023.
Für noch laufende HALM 2-Verpflichtungen, die bereits 2022 beantragt wurden, gilt die HALM 2-Richtlinie vom 15.12.2022.
Ansprechpartner/innen
A Förderung der Zusammenarbeit, E.2 Streuobst und H.2 Biotop- und Artenschutz im Offenland (Feldhamster, Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung, 2.-3. Weidegang u. Kugelhornmoos)
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Daniela Dehnert | 06031 83-4206 | 06031 83-914206 | 16 |
B.1 Ökologischer Landbau, C.1 Vielfältige Kulturen, D.2 Bodenbrüterschutz und C.3.2 Mehrjährige Blühflächen/-streifen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Tatjana Bär | 06031 83-4202 | 06031 83-914202 | 17 |
C.3.3 Erosionsschutzstreifen, C.3.5 Ackerwildkrautflächen und C.3.6 Gewässerschutzstreifen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Katja Raffelsiefen | 06031 83-4214 | 06031 83-914214 | 18 |
D.1 Grünlandextensivierung, H.1 Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland und H.2 Arten- und Biotopschutz im Offenland (Rebhuhn, Turteltaube etc.)
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Ute Heinzerling | 06031 83-4211 | 06031 83-914211 | 04 |
Zuständig
Fachstelle Agrarförderung und Agrarumwelt beim Fachdienst Landwirtschaft