Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Klärschlammverordnung
Kontrolle und Überwachung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm im Wetteraukreis.
Vorrangiges Ziel der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung ist es, organische und mineralische Pflanzennährstoffe nach den Kriterien der "guten fachlichen Praxis" in den natürlichen Stoffkreislauf zurückzuführen.
Im Wetteraukreis werden durch Beauftragte Dritte jährlich ca. 3.500 Voranzeigen für die Aufbringung von Klärschlamm als Sekundärrohstoffdünger auf landwirtschaftliche Fläche eingereicht. Das umfangreiche Melde- und Kontrollverfahren wird auf Kreisebene vom Fachdienst 4.2-Landwirtschaft zu 100 Prozent durchgeführt. Seit dem 01.04.2004 erfolgt die Voranzeige der Lieferscheine per e-Mail. Auf dem gleichen Wege werden die Vollzugs- und Stornierungsmeldungen bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in im Fachdienst Landwirtschaft eingereicht. Daneben ist es auch weiterhin möglich, die Lieferscheine, Vollzugs- oder Stornierungsmeldungen in Papierform einzureichen.
Quelle: Regierungspräsidium Kassel
Benötigte Unterlagen
- Lieferschein
- Bodenprobe des beschlammten Schlages (ab 3ha zwei Proben)
- Analyse des ausgebrachten Schlammes
- Flurkarte mit Flurstück
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Alexander Hirth | 06031 83-4213 | 06031 83-914213 | 02 |