Beurteilung von Bauanträgen nach dem Bundesnaturschutzgesetz

Wenn Sie im Außenbereich eine baugenehmigungspflichtige Anlage errichten wollen, müssen Sie beim Fachdienst Bauordnung einen Bauantrag stellen. Von den Exemplaren des Bauantrags, die Sie beim Fachdienst Bauordnung abgeben müssen, erhält auch die Untere Naturschutzbehörde eines, um Ihr Bauvorhaben aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege zu beurteilen. Deshalb gehören eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung sowie eine Biotopwertberechnung nach der Hessischen Kompensationsverordnung dazu. Ein Kompensationsdefizit, das durch ein Bauvorhaben entsteht, muss nicht zwingend über eigene Maßnahmen ausgeglichen werden. Es kann auch ein Kauf von Ökopunkten erfolgen oder eine Ersatzgeldzahlung.

Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Hessischen Kompensationsverordnung.

Wir prüfen die Bauanträge auf planerische und rechnerische Richtigkeit der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Bepflanzung). Außerdem setzen wir gegebenenfalls eine Ersatzzahlung und eine Sicherheitsleistung fest. Es folgt die Kontrolle der festgesetzten Pflanzmaßnahmen vor Ort nach Fertigstellung der Bauvorhaben.
Ferner werden eigenständige Ersatzmaßnahmen fachlich beurteilt und nach Ausführung überprüft. Abschließend erfolgt die Rückzahlung der Sicherheitsleistung.

Bei allen Bauanträgen für den Abbruch von Gebäuden wird unsere Fachstelle ebenfalls beteiligt. Hier prüfen wir, ob durch den Abbruch geschützte Tiere oder deren Niststätten betroffen sind (siehe auch Artenschutz bei Baumaßnahmen). Dem Bauantrag ist daher die Checkliste für die Belange des Artenschutzes beizufügen, sowie wenn möglich aussagekräftige Fotos vom Gebäude außen und innen.

Diese Dienstleistung wird bei uns nach dem Regionalprinzip bearbeitet.

Kosten

Die Gebührensatzung der Bauaufsicht finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

§§ 3, 13 - 18, 39, 67 des Bundesnaturschutzgesetzes
 

Ansprechpartner/innen

Altenstadt, Limeshain, Reichelsheim

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Anna Eva Heinrich06031 83-430106031 83-914302209E-Mail

Gedern, Glauburg, Niddatal, Ranstadt; Fachstellenleitung

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Eva Langenberg06031 83-430006031 83-914300217E-Mail

Bad Vilbel (vertretungsweise), Büdingen, Echzell, Hirzenhain, Kefenrod, Nidda, Ortenberg, Wölfersheim; Stellvertretende Fachstellenleitung

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Tim Mattern06031 83-430606031 83-914306207E-Mail

Bad Nauheim, Butzbach, Friedberg (vertretungsweise), Münzenberg, Ober-Mörlen, Rockenberg, Rosbach, Wöllstadt

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Eva Maria von Lospichl06031 83-431106031 83-914311213E-Mail

Stellungnahmen zu Bauanträgen, artenschutzrechtliche Ausnahmen/Befreiungen

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Johannes Lambertz06031 83-4302205E-Mail

Verwaltung

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Nadine Weckler06031 83-430306031 83-914303203E-Mail
Evgenia Hasterok06031 83-430406031 83-914304201E-Mail
Hans-Werner Greis06031 83-431406031 83-914314204E-Mail
Sacha Klement06031 83-4307201E-Mail

Zuständig