Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Beurteilung von Bauanträgen nach dem Bundesnaturschutzgesetz

Wenn Sie im Außenbereich eine baugenehmigungspflichtige Anlage errichten wollen, müssen Sie beim Fachdienst Bauordnung einen Bauantrag stellen. Von den Exemplaren des Bauantrags, die Sie beim Fachdienst Bauordnung abgeben müssen, erhält auch die Untere Naturschutzbehörde eines, um Ihr Bauvorhaben aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege zu beurteilen. Deshalb gehören eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung sowie eine Biotopwertberechnung nach der Hessischen Kompensationsverordnung dazu. Ein Kompensationsdefizit, das durch ein Bauvorhaben entsteht, muss nicht zwingend über eigene Maßnahmen ausgeglichen werden. Es kann auch ein Kauf von Ökopunkten erfolgen oder eine Ersatzgeldzahlung.

Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Hessischen Kompensationsverordnung.

Wir prüfen die Bauanträge auf planerische und rechnerische Richtigkeit der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Bepflanzung). Außerdem setzen wir gegebenenfalls eine Ersatzzahlung und eine Sicherheitsleistung fest. Es folgt die Kontrolle der festgesetzten Pflanzmaßnahmen vor Ort nach Fertigstellung der Bauvorhaben.
Ferner werden eigenständige Ersatzmaßnahmen fachlich beurteilt und nach Ausführung überprüft. Abschließend erfolgt die Rückzahlung der Sicherheitsleistung.

Bei allen Bauanträgen für den Abbruch von Gebäuden wird unsere Fachstelle ebenfalls beteiligt. Hier prüfen wir, ob durch den Abbruch geschützte Tiere oder deren Niststätten betroffen sind (siehe auch Artenschutz bei Baumaßnahmen). Dem Bauantrag ist daher die Checkliste für die Belange des Artenschutzes beizufügen, sowie wenn möglich aussagekräftige Fotos vom Gebäude außen und innen.

Diese Dienstleistung wird bei uns nach dem Regionalprinzip bearbeitet.

Kosten

Die Gebührensatzung der Bauaufsicht finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

§§ 3, 13 - 18, 39, 67 des Bundesnaturschutzgesetzes
 

Ansprechpartner/innen

Altenstadt, Reichelsheim, Karben, Ranstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Anna Eva Heinrich 06031 83-4301 06031 83-914302 209 E-Mail

Gedern, Glauburg, Niddatal; Fachstellenleitung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Eva Langenberg 06031 83-4300 06031 83-914300 217 E-Mail

Büdingen, Echzell, Hirzenhain, Kefenrod, Nidda, Ortenberg, Wölfersheim; Stellvertretende Fachstellenleitung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Tim Mattern 06031 83-4306 06031 83-914306 207 E-Mail

Bad Nauheim, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Rosbach, Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Eva Maria von Lospichl 06031 83-4311 06031 83-914311 213 E-Mail

Florstadt, Friedberg, Ober-Mörlen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Sonja Ströll 06031 83-4305 06031 83-914305 201 E-Mail

Bad Vilbel, Limeshain

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Vera Tebartz 06031 83-4315 06031 83-914315 201 E-Mail

Verwaltung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Nadine Weckler 06031 83-4303 06031 83-914303 203 E-Mail
Evgenia Hasterok 06031 83-4304 06031 83-914304 211 E-Mail
Hans-Werner Greis 06031 83-4314 06031 83-914314 204 E-Mail
Sacha Klement 06031 83-4307 205 E-Mail

Zuständig