Hornissen, Wespen, Hummeln, Wildbienen

Hornissen, Hummeln und Wildbienen gehören zu den besonders geschützten Tierarten. Wespen unterliegen lediglich dem sogenannten Allgemeinen Artenschutz.

Es kommt vor allem bei Hornissen und Wespen vor, dass sich diese in oder an Gebäuden einnisten. Hummeln können vor allem im Gartenbereich in Erdhöhlen oder Nistkästen nisten.

Wildbienen (Solitärbienen) sind in den meisten Fällen für Menschen harmlos, da sie nur in Extremsituationen stechen und der Stachel mancher Arten gar nicht die Haut durchdringen kann. Zur Unterscheidung der Arten und Lebensweise siehe unten bei "Downloads".

Im Einzelfall kann durch Nester von Hornissen, Wespen oder Hummeln eine Gefahrensituation resultieren, etwa wenn Allergien gegen Insektenstiche bei den Hausbewohnern bestehen oder kleine Kinder im Haushalt leben.

Zu prüfen ist zu allererst, ob das Nest an seinem Standort belassen werden kann. In vielen Fällen kann man sich vorübergehend mit den Tieren arrangieren, die nur einen Sommer lang dort nisten. Sollte dies nicht möglich sein, ist vor Ort zu entscheiden, ob eine Umsiedlung möglich ist. Erst wenn auch diese Möglichkeit ausscheidet, darf eine Befreiung zur Abtötung der Hornissen, Hummeln oder Wildbienen erteilt werden. Aus Sicherheitsgründen muss eine Umsiedlung oder Abtötung von Hornissen-, Wespen- oder Hummelnestern durch eine Person mit entsprechenden Fachkenntnissen erfolgen (Schädlingsbekämpfungsfirmen, aber auch Imker oder speziell ausgebildete Feuerwehrleute). Hinweis: Die Feuerwehr ist nur bei akuter Notlage zu verständigen und kein Dienstleister für die Entfernung von Nestern.

Grundsätzlich gilt, dass die Rechtfertigung zur Beseitigung eines Nestes immer nur im unmittelbaren Wohn- oder Geschäftsbereich gegeben ist, wenn eine Insektengiftallergie besteht, die von einem Arzt attestiert sein muss. Auch wenn sich kleine Kinder im Haushalt befinden, die noch nicht die Schule besuchen, kann eine Beseitigung eines Nestes von Hornissen, Hummeln oder Wildbienen angezeigt sein.

Die Beseitigung oder Umsiedlung des Nestes wird auf Antrag gewährt. Das entsprechende Antragsformular können Sie untenstehend herunterladen.
Diese Leistung wird bei uns nach dem Regionalprinzip bearbeitet – bitte wenden Sie sich für Rückfragen an den für Ihre Gemeinde zuständigen Bearbeiter.

Asiatische Hornisse
Die Asiatische Hornisse breitet sich zunehmend in Deutschland aus. Sichtungen dieser Art sind meldepflichtig. Zuständig sind die Regierungspräsidien. Bitte melden Sie Ihre Beobachtungen online über das Meldeportal beim Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Europäischen und zur Asiatischen Hornisse.

Benötigte Unterlagen

 Antrag auf Umsiedlung oder Beseitigung mit Begründung

Kosten

Aufwandsentschädigung für den/die Umsiedler/in

ggf. Genehmigungsgebühr (Umsiedelung und Abtötung gebührenpflichtig)

Rechtliche Grundlagen

§§ 44 und 67 des Bundesnaturschutzgesetzes
 

Ansprechpartner/innen

Altenstadt, Limeshain, Reichelsheim, Karben

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Anna Eva Heinrich 06031 83-4301 06031 83-914302 209 E-Mail

Gedern, Glauburg, Niddatal, Ranstadt; Fachstellenleitung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Eva Langenberg 06031 83-4300 06031 83-914300 217 E-Mail

Büdingen, Echzell, Hirzenhain, Kefenrod, Nidda, Ortenberg, Wölfersheim; Stellvertretende Fachstellenleitung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Tim Mattern 06031 83-4306 06031 83-914306 207 E-Mail

Bad Nauheim, Butzbach, Münzenberg, Ober-Mörlen, Rockenberg, Rosbach, Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Eva Maria von Lospichl 06031 83-4311 06031 83-914311 213 E-Mail

Bad Vilbel, Florstadt, Friedberg

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Sonja Ströll 06031 83-4305 06031 83-914305 211 E-Mail

Stellungnahmen zu Bauanträgen, artenschutzrechtliche Ausnahmen/Befreiungen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Johannes Lambertz 06031 83-4302 205 E-Mail

Verwaltung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Nadine Weckler 06031 83-4303 06031 83-914303 203 E-Mail
Evgenia Hasterok 06031 83-4304 06031 83-914304 201 E-Mail
Hans-Werner Greis 06031 83-4314 06031 83-914314 204 E-Mail
Sacha Klement 06031 83-4307 201 E-Mail

Zuständig