Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Abwasser

Bild einer Ablaufrinne einer Kläranlage
Ablaufrinne Kläranlage

Die Reinhaltung der Gewässer und des Grundwassers ist ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz. Abwasser und Niederschlagswasser müssen sicher aus den Städten und Gemeinden abgeleitet und in Kläranlagen gereinigt werden. Gerade die sichere Ableitung von Niederschlagswasser bei starken Regenereignissen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Kanalisation muss an die hydraulischen Gegebenheiten angepasst werden und dicht sein. Die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer darf nicht zu Beeinträchtigungen der Gewässergüte und der Gewässerstruktur führen. Durch Versickerung oder getrennte Ableitung von Niederschlagswasser können Kläranlage, Kanalisation und Gewässer entlastet werden.

Die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz ist Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema Abwasser und zur Gewässerreinhaltung. Die Zuständigkeitsbereiche sind insbesondere:

  • Zulassungen und Überwachung von Kläranlagen
  • Zulassung und Überwachung der Kanalisation
  • Zulassung und Überwachung von Einleitungen in ein Gewässer
  • Prüfung und Zulassung von Niederschlagswasserableitungen und Mischwasserableitungen
  • Prüfen und Festsetzen der Abwasserabgabe und von Finanzierungsprogrammen
  • Überwachung der Eigenkontrollverordnung

Links

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Joshua Ruppert 06031 83-4415 06031 83-914415 219 E-Mail
Claudia Göbel 06031 83-4418 06031 83-914418 219 E-Mail

Zuständig

Fachstelle Wasser- und Bodenschutz