Flüsse, Bäche, Seen, Teichanlagen

Die Usa fließt zwischen Bäumen und Wiesen
Renaturierter Usaabschnitt Zanderstraße Bad Nauheim, Bild: Wetteraukreis

Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen verboten

Die Flüsse und Bäche der Wetterau sind die Lebensadern unserer Landschaft. Mit einem fein verästelten Netz durchziehen sie die Wetterau zwischen Vogelsberg und Taunus.

Schon immer hat der Mensch sein Wirken und Schaffen eng an diese Adern der Landschaft gekoppelt. Wasser war und ist die wichtigste Lebensgrundlage: Ernährung, Wasserkraft, Handelsweg. Im Laufe der Entwicklung unserer Kulturlandschaft wurde einhergehend mit der Intensivierung der unterschiedlichen Nutzungen den Gewässern eine Menge zugemutet. Begradigungen, Stauwehre, Abwassereinleitungen, Wasserentnahmen u.a. waren und sind nur einige Beispiele.

Große Anstrengungen im Gewässerschutz haben die Wasserqualität unserer Bäche und Flüsse in den letzten Jahrzehnten wieder spürbar verbessert. Ein Bach ist aber mehr, als einfach nur Wasser. Immer noch sind viele Gewässer naturfern ausgebaut und bieten den Gewässerlebewesen nur einen unattraktiven Lebensraum. Erst wenn wieder natürliche Dynamik und Vielfalt des Lebensraums (Gewässerstruktur) möglich sind und zugelassen werden, kann man von einer Wiederbelebung unserer Lebensadern sprechen. Entscheidend ist hierbei, dass die vielfach vorhandenen Wehre so umgestaltet werden, dass das Adernetz durchgängig für alle Gewässerlebewesen wird.

Auch der Verbindung der Gewässer mit ihrem natürlichen Umfeld, den Auen kommt eine besondere Bedeutung zu. Neben den ökologischen Aspekten spielt in diesem Zusammenhang auch der Hochwasserschutz eine wichtige Rolle. Gerade dort, wo Flüsse noch eine naturnahe Struktur und funktionierende Auen haben, richten Hochwasserereignisse in der Regel nur wenig Schaden an. Die Auen wirken als natürliche Rückhalteräume und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz.

Im Wetteraukreis machen eine Vielzahl von Renaturierungsprojekten, die den Gewässern wieder freien Lauf lassen „Mut zu mehr Natur“. Schon frühzeitig wurde die Bedeutung naturnaher Gewässer und Auen erkannt und wurden in vorbildlicher Zusammenarbeit von Wasserwirtschaft, Naturschutz und Landwirtschaft die Weichen in Richtung der mittlerweile geltenden Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gestellt. Diese sieht vor, die Gewässer bis 2027 in drei Bewirtschaftungszyklen in einen guten ökologischen Zustand zu bringen.

Weitere Informationen:

Der ökologische Zustand der Gewässer wird durch gewässerbauliche Aktivitäten ebenso beeinträchtigt wie durch Abwassereinleitungen und andere Schadstoffeinträge. Aufgabe der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz ist es, Oberflächengewässer so zu schützen, dass die Gewässer eine gute Wasserqualität und Gewässerstruktur aufweisen. Ziel ist, dass Gewässer wieder einen guten ökologischen Zustand entwickeln können. Die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz führt zur Überprüfung des Gewässerzustandes regelmäßig Gewässerschauen durch.

Baumaßnahmen am Gewässer können sowohl nachteilige Auswirkungen auf den Wasserabfluss, als auch auf die gewässerökologischen Funktionen haben. Für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen, wie z.B. Brücken, Verrohrungen, Gebäuden, Ufermauern, Gewässerkreuzungen und Zäunen in und an Gewässern ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz prüft die Anträge und stellt sicher, dass die Gewässereigenschaften nicht verschlechtert werden.

Überschwemmungsgebiete sind Bereiche, die bei Hochwasser überschwemmt werden. Sie dienen dem Hochwasserrückhalt und der Reduzierung der Hochwasserspitzen. Einengungen und Verbauungen im Überschwemmungsgebiet können zu erheblichen Beeinträchtigungen des Hochwasserabflusses führen. Betroffen davon sind in der Regel unterhalb gelegene Anlieger. Für die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz ist der vorbeugende Hochwasserschutz, der Schutz der festgestellten Überschwemmungsbereiche und der natürlichen Retentionsräume eine der wichtigsten Aufgaben.

Für die Entnahme von Wasser aus einem Gewässer (zum Beispiel zur Bewässerung oder zur Bespannung von Teichanlagen) ist nach dem Hessischen Wassergesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Erlaubnisbehörde ist die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Thomas Buch 06031 83-4400 06031 83-914400 220 E-Mail
Claudia Göbel 06031 83-4418 06031 83-914418 219 E-Mail
Marion Richter 06031 83-4405 06031 83-914405 225 E-Mail

Zuständig

Wasser- und Bodenschutz