Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Heizöllagerung
Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff.
Bei der Lagerung von Heizöl sind abhängig von dem Gefährdungspotential der Anlage Vorkehrungen zum Schutz von Boden und Grundwasser zu treffen.
Das Gefährdungspotential bestimmt sich aus der Wassergefährdungsklasse des gelagerten Stoffes, dem Aufstellungsort (ober-/unterirdisch, evtl. Lage im Wasserschutzgebiet) sowie dem Inhalt der Anlage.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und in der Broschüre des Bundesumweltministeriums "Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung"
Nachfolgend werden einige wesentliche Aspekte kurz dargestellt:
Heizöllageranlagen sind ab einem Tankinhalt von mehr als 1.000 Litern generell gegenüber der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz anzuzeigen.
Der Anzeigebogen steht unten zum Download bereit.
Darüber hinaus unterliegen Heizöllageranlagen einer Prüfpflicht durch eine Sachverständigenorganisation.
Ob Ihre Anlage einmalig oder wiederkehrend prüfpflichtig ist, richtet sich nach deren Gefährdungspotential.
- Eine 5-jährlich wiederkehrende Prüfpflicht besteht für alle unterirdischen (= im Erdreich eingebauten) Heizöllageranlagen und oberirdische Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 10.000 Litern, in Schutzgebieten mehr als 1.000 Litern
- Eine 2½ -jährlich wiederkehrende Prüfpflicht besteht für alle unterirdischen Heizöllageranlagen in Schutzgebieten, jedoch nicht in Überschwemmungsgebieten
- Eine einmalige Prüfpflicht besteht für alle oberirdische Anlagen mit einem Inhalt größer 1.000 bis 10.000 Liter außerhalb von Schutzgebieten
- Eine Prüfpflicht bei Stilllegung besteht für alle unterirdischen Heizöllageranlagen, oberirdische Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 10.000 Litern, in Schutzgebieten mehr als 1.000 Litern
Die Prüfungen werden von zugelassenen sachverständigen Stellen durchgeführt.
Eine Liste mit einer Auswahl ortsnaher Organisationen steht unten zum Download bereit.
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 01.08.2017 dürfen Heizölverbraucheranlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern nur von wasserrechtlich anerkannten Fachbetrieben (§ 62 AwSV) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden.
Nehmen Sie Ihre Heizöllageranlage bei Schadensfällen oder Störungen unverzüglich außer Betrieb, wenn die Gefahr besteht, dass Heizöl austritt oder bereits ausgetreten ist und informieren Sie die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz oder die nächste Polizeidienststelle.
Dokumente
Ansprechpartner/innen
Heizöllagerung in Altenstadt, Bad Vilbel, Büdingen, Niddatal und Reichelsheim
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Claudia Billasch | 06031 83-4413 | 06031 83-914413 | 227 |
Heizöllagerung in Bad Nauheim, Butzbach, Friedberg, Gedern, Glauburg, Karben, Limeshain, Ortenberg, Wölfersheim und Wöllstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Sabine Heine | 06031 83-4412 | 06031 83-914412 | 222 |
Heizöllagerung in Echzell, Florstadt, Hirzenhain, Kefenrod, Münzenberg, Nidda, Ober-Mörlen, Ranstadt, Rockenberg und Rosbach v.d.H.
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Anne-Karin Bingel | 06031 83-4420 | 06031 83-914420 | 222 |
Allgemeine und übergeordnete Sachbearbeitung
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Markus Roß | 06031 83-4419 | 06031 83-914419 | 229 |