Heizöllagerung

Drei Heizöltanks aus Kunststoff in einem Kellerraum
Heizöllageranlage, Bild: Wetteraukreis

Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff.

Bei der Lagerung von Heizöl sind abhängig von dem Gefährdungspotential der Anlage Vorkehrungen zum Schutz von Boden und Grundwasser zu treffen.

Das Gefährdungspotential bestimmt sich aus der Wassergefährdungsklasse des gelagerten Stoffes, dem Aufstellungsort (ober-/unterirdisch, evtl. Lage im Wasserschutzgebiet) sowie dem Inhalt der Anlage.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  und in der Broschüre  des Bundesumweltministeriums "Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung" 

Nachfolgend werden einige wesentliche Aspekte kurz dargestellt:

Heizöllageranlagen sind ab einem Tankinhalt von mehr als 1.000 Litern generell gegenüber der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz anzuzeigen.

Der Anzeigebogen steht unten zum Download bereit. 

Darüber hinaus unterliegen Heizöllageranlagen einer Prüfpflicht durch eine Sachverständigenorganisation.

Ob Ihre Anlage einmalig oder wiederkehrend prüfpflichtig ist, richtet sich nach deren Gefährdungspotential.

  • Eine 5-jährlich wiederkehrende Prüfpflicht besteht für alle unterirdischen (= im Erdreich eingebauten) Heizöllageranlagen und oberirdische Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 10.000 Litern, in Schutzgebieten mehr als 1.000 Litern
  • Eine 2½ -jährlich wiederkehrende Prüfpflicht besteht für alle unterirdischen Heizöllageranlagen in Schutzgebieten, jedoch nicht in Überschwemmungsgebieten
  • Eine einmalige Prüfpflicht besteht für alle oberirdische Anlagen mit einem Inhalt größer 1.000 bis 10.000 Liter außerhalb von Schutzgebieten
  • Eine Prüfpflicht bei Stilllegung besteht für alle unterirdischen Heizöllageranlagen, oberirdische Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 10.000 Litern, in Schutzgebieten mehr als 1.000 Litern

Die Prüfungen werden von zugelassenen sachverständigen Stellen durchgeführt.

Eine Liste mit einer Auswahl ortsnaher Organisationen steht unten zum Download bereit.

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 01.08.2017 dürfen Heizölverbraucheranlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 Litern nur von wasserrechtlich anerkannten Fachbetrieben (§ 62 AwSV) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden.

Nehmen Sie Ihre Heizöllageranlage bei Schadensfällen oder Störungen unverzüglich außer Betrieb, wenn die Gefahr besteht, dass Heizöl austritt oder bereits ausgetreten ist und informieren Sie die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz oder die nächste Polizeidienststelle.

Ansprechpartner/innen

Heizöllagerung in Altenstadt, Bad Vilbel, Büdingen, Niddatal und Reichelsheim

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Claudia Billasch 06031 83-4413 06031 83-914413 227 E-Mail

Heizöllagerung in Bad Nauheim, Butzbach, Friedberg, Gedern, Glauburg, Karben, Limeshain, Ortenberg, Wölfersheim und Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Sabine Heine 06031 83-4412 06031 83-914412 222 E-Mail

Heizöllagerung in Echzell, Florstadt, Hirzenhain, Kefenrod, Münzenberg, Nidda, Ober-Mörlen, Ranstadt, Rockenberg und Rosbach v.d.H.

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Anne-Karin Bingel 06031 83-4420 06031 83-914420 222 E-Mail

Allgemeine und übergeordnete Sachbearbeitung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Markus Roß 06031 83-4419 06031 83-914419 229 E-Mail

Zuständig

Fachstelle Wasser- und Bodenschutz