Wasser- und Bodenschutz bei Planungen

Ansicht einer Karte eines Überschwemmungsgebietes
Karte Überschwemmungsgebiet, Bild: Wetteraukreis

Die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz wird bei zahlreichen Plan- und Antragsverfahren beteiligt. Bei Planungen und Bauvorhaben müssen die Belange des Wasser- und Bodenschutzes berücksichtigt werden. Siehe hierzu die Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von wasserwirtschaftlichen Belangen in der Baulautplanung.

Beispielhaft sind die folgenden Verfahren zu nennen:

  • Bebauungspläne
  • Baugenehmigungen
  • Anträge nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Flächennutzungspläne
  • Straßenbau- und andere Verkehrswegeplanungen
  • Verfahren nach Abfallrecht, Bergrecht und andere Verfahren.

Dabei ist die Lage des Vorhabens z. B. an einem Gewässer oder in einem Schutzgebiet ebenso zu beurteilen, wie etwa die Entwässerung oder geplanter Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. In einigen Fällen ist auch die vorherige Nutzung des Grundstückes im Hinblick auf Bodenverunreinigungen und altlastenverdächtige Flächen zu betrachten. Immer größere Bedeutung gewinnt der Bodenschutz, hier insbesondere die Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen.
 
Als Bauherr oder Planer können Sie Ihr Projekt gerne vorab mit der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz abstimmen.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Thomas Buch 06031 83-4400 06031 83-914400 220 E-Mail
Peter Girschick 06031 83-4416 06031 83-914416 228 E-Mail
Marion Richter 06031 83-4405 06031 83-914405 225 E-Mail
Claudia Stößel 06031 83-4423 06031 83-914423 219 E-Mail
Joshua Ruppert 06031 83-4415 06031 83-914415 219 E-Mail

Zuständig

Wasser- und Bodenschutz