Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Wassergefährdende und gefährliche Stoffe

Zwei ineinander gefahrene LKW, deren Benzin mit Sand afugenommen wird.
LKW-Unfall mit austretenden gefährlichen Stoffen, Bild: Wetteraukreis

Der Umgang mit gefährlichen und wassergefährdenden Stoffen erfordert besondere Sorgfalt und Schutzmaßnahmen. Diese Stoffe dürfen nicht in die Umwelt gelangen, da sie bei unbeabsichtigter Freisetzung große Schäden verursachen können. Das Ziel der Wasserwirtschaft ist durch Beratung, Zulassungen und Überwachungen, Gefahren für Wasser und Boden vorsorgend zu vermeiden. Hierzu gibt es umfangreiche Technische Regeln und Vorschriften. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind bei der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz anzuzeigen. Die Überwachung der Anlagen erfolgt in der Regel durch Sachverständige.

Oft können schon kleinere Maßnahmen, wie das Aufstellen einer Auffangwanne oder das Verschließen eines Bodenablaufes, größere Schäden verhindern. Kommt es bei einem Unfall zu einer Freisetzung von wassergefährdenden Stoffen, ist es die Aufgabe der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz den Schadensfall zu beurteilen, und die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

Informieren Sie sich bei der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz zu folgenden Zuständigkeitsbereichen:

  • Schadensfallmanagement bei Unfällen mit wassergefährdenden und gefährlichen Stoffen 
  • Zulassungen und Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Zulassungen und Anzeige von gewerblichen Abwassereinleitungen
  • Überwachung von gewerblichen Abwassereinleitungen, insbesondere Abwasser aus Fahrzeugreinigung, Zahnbehandlung und chemischen Reinigungen
  • Betriebsprüfungen und Gewässerschutzinspektionen
  • Beurteilung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen.

Umfangreiche Information zum Thema wassergefährdende und gefährliche Stoffe finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
 

Benötigte Unterlagen

Mit dem untenstehenden Formular können Sie die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen (wie Heizöl, Altöl, Dieselkraftstoff, Pflanzenschutzmittel oder andere Chemikalien oder Stoffe) bei der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz anzeigen.

Außerdem ist hier eine Liste mit anerkannten Sachverständigen, welche die Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durchführen, abrufbar.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Peter Girschick 06031 83-4416 06031 83-914416 228 E-Mail
Markus Roß 06031 83-4419 06031 83-914419 229 E-Mail

Zuständig

Wasser- und Bodenschutz