Zuwendungen zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen

Der Wetteraukreis stellt im Rahmen einer eigenen Förderrichtline Geld zur Verfügung, um die Anlage und Pflege von wertvollen Lebensräumen zu unterstützen. Artenschutzmaßnahmen können ebenfalls gefördert werden.

  • die Neuschaffung wertvoller Lebensräume, insbesondere Feuchtgebiete sowie Trocken- und Magerstandorte , Amphibientümpel,
  • Gewässerrenaturierung (Flachwasser, Uferabflachung, -ausbuchtung, Kolke, Steilufer, Grabentaschen) sowie die Wiederherstellung von Sumpfgebieten,
  • die Anpflanzung von landschaftsprägenden Einzelbäumen, Feldholzinseln, Wildhecken u. ä.,
  • die Anlage freizugänglicher Obstbaumanpflanzungen mit Hochstämmen alter Sorten,
  • die Sicherung und Ansiedlung bedrohter heimischer Tier- und Pflanzenarten,
  • weitere Naturschutzmaßnahmen in Ausnahmefällen, die nach besonderer
    fachlicher Prüfung durch die untere Naturschutzbehörde zugelassen werden.

Zuschüsse können im Regelfall nur für Objekte und Leistungen im sog. Außenbereich (außerhalb der bebauten Ortslage) unseres Landkreises vergeben werden.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

  • die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Verbände
  • andere private Gruppen und Privatpersonen, die sich der vorstehenden Aufgaben annehmen
  • Eigentümer/innen und Pächter/innen geeigneter Grundstücke im Einvernehmen mit dem/der Eigentümer/in.

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme beim Kreisausschuss des Wetteraukreises, Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege, Europaplatz, 61169 Friedberg/H. zu stellen. Sie müssen bis spätestens 01. September eines Jahres vorliegen. Der Posteingangsstempel ist maßgebend.

Benötigte Unterlagen

  • Übersichtsplan (1:25000) und Lageplan (1:5000),
  • Beschreibung der Maßnahme; Darstellung und Beschreibung des vorhandenen Bestandes an Fauna und Flora (bei größerem Flächenumfang mit Kartierung)
  • Bei Nutzungsberechtigung des Antragstellers von Grundstücken:
    • langfristiger Pachtvertrag zwischen Eigentümer und Antragsteller aus dem hervorgeht, dass die geförderten Maßnahmen auch nach Ablauf des Vertrages Bestand haben
  • formlose Einverständniserklärung des Antragstellers, mit der dieser sich für die Dauer von 15 Jahren verpflichtet, die Kleingewässer nicht fischereilich zu nutzen und die Anlage entsprechend der Zweckbestimmungen des geförderten Kleingewässers zu belassen
  • Vorlage von mindestens zwei prüffähigen Angeboten bei Fremdausführung sowie ein Nachweis über Eigenleistungen
  • Nachweis, dass keine sonstige Förderung gewährt bzw. beantragt wurde
  • Einvernehmen des Magistrats/Gemeindevorstandes zu der Maßnahme, dass diese dem dortigen Entwicklungskonzept nicht widerspricht

Rechtliche Grundlagen

Richtlinien des Kreisausschusses des Wetteraukreises vom 05.09.2017
 

Besonderes

Wesentliche Änderungen, Umgestaltungen oder Beseitigungen der Anlagen dürfen vor Ablauf der Laufzeit nur mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde durchgeführt werden.

Sind behördliche Genehmigungen für die Maßnahme notwendig, können diese an die Stelle der oben angeführten Unterlagen treten.

Ansprechpartner/innen

Altenstadt, Reichelsheim, Karben, Ranstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Anna Eva Heinrich 06031 83-4301 06031 83-914302 209 E-Mail

Gedern, Glauburg, Niddatal; Fachstellenleitung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Eva Langenberg 06031 83-4300 06031 83-914300 217 E-Mail

Büdingen, Echzell, Hirzenhain, Kefenrod, Nidda, Ortenberg, Wölfersheim; Stellvertretende Fachstellenleitung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Tim Mattern 06031 83-4306 06031 83-914306 207 E-Mail

Bad Nauheim, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Rosbach, Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Eva Maria von Lospichl 06031 83-4311 06031 83-914311 213 E-Mail

Florstadt, Friedberg, Ober-Mörlen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Sonja Ströll 06031 83-4305 06031 83-914305 201 E-Mail

Bad Vilbel, Limeshain

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Vera Tebartz 06031 83-4315 06031 83-914315 201 E-Mail

Verwaltung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Nadine Weckler 06031 83-4303 06031 83-914303 203 E-Mail
Evgenia Hasterok 06031 83-4304 06031 83-914304 211 E-Mail
Hans-Werner Greis 06031 83-4314 06031 83-914314 204 E-Mail
Sacha Klement 06031 83-4307 205 E-Mail

Zuständig