Fischerprüfung / Angelschein

Den Fischfang darf nur derjenige ausüben, der eine Fischerprüfung abgelegt und einen gültigen Fischereischein (Angelschein) hat. 

Der Wetteraukreis ist ausschließlich für die Fischerprüfung zuständig. Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde durchgeführt. Fischereischeine werden im Wetteraukreis durch die jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen erteilt und verlängert.

Die nächste Fischerprüfung des Wetteraukreises findet statt am
Samstag, den 04.05.2024 in 63683 Ortenberg
Die genaue Uhrzeit erfahren Sie ca. 2 Wochen vor dem Termin mit der schriftlichen Einladung.

Anträge können bis spätestens 03.04.2024 eingereicht werden, sofern die maximale Teilnehmerzahl nicht bereits vorher erreicht ist.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
  • Kopie Personalausweis (bei ausländischen Antragstellern: zusätzlich Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung)
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Praxistag gem. § 21 HFischV bzw. Bestätigung über die Anmeldung zum Praxistag (falls dieser noch nicht stattgefunden hat).

Bitte übersenden Sie die Unterlagen entweder per Post oder per E-Mail.

Wenn alle Unterlagen ordnungsgemäß eingegangen sind, erhalten Sie ca. zwei Wochen vor der Prüfung eine schriftliche Einladung.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Prüfung in einem anderen Kreis abzulegen, falls dort ein früherer Termin angeboten wird. Sie benötigen keine Ausnahmegenehmigung. Bitte melden Sie sich aber immer nur bei einer Behörde gleichzeitig an.

Kosten

Auszug aus den wesentlichen Gebühren im Fischereirecht:

Stand: 01. Juli 2014

40,00 Euro Gebühr Fischerprüfung (wird am Prüfungstag bar entrichtet)
20,00 Euro Bestätigung über die bestandene Fischerprüfung (z.B. bei Verlust des Prüfungszeugnisses)

Bei unentschuldigtem Fernbleiben am Prüfungstag werden 50% der Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt.

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr für persönliche Vorsprachen (ohne Termin)

Zahlungsmöglichkeiten: EC-Karte mit PIN 

Eine Terminvereinbarung ist auch weiterhin nötig für:

  • Waffenabgaben
  • Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
  • Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • mehr als zwei Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen etc.)

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Termine

Die Termine für die Fischerprüfungen Hessen finden Sie hier.

Anschrift (Post)

Berliner Str. 31, 63654 Büdingen

Anschrift (Besucher)

Berliner Str. 31, 63654 Büdingen

Anfahrt

Berliner Straße 31, Büdingen

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Nicole Voigtsberger 06042 989-2527 06042 989-492527 42 E-Mail
Elisabeth Marschall 06042 989-2528 06042 989-492528 42 E-Mail
N. Silberling 06042 989-2525 06042 989-492525 39 E-Mail

Zuständig

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten