Fischerprüfung

Den Fischfang darf nur derjenige ausüben, der eine Fischerprüfung abgelegt und einen gültigen Fischereischein hat.

Fischereischeine werden im Wetteraukreis durch die jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltungen erteilt und verlängert.

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Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde durchgeführt.

Die nächste Prüfung findet am Samstag, den 25.03.2023 statt.

Derzeit KEINE verfügbaren Plätze mehr. 

Stand: 21.02.2023

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Benötigte Unterlagen

  • Kopie Personalausweis (bei ausländischen Antragstellern: zusätzlich Kopie der Aufenthaltsgenehmigung + Meldebestätigung)
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nach § 4 VO über die Fischerprüfung bzw. Bestätigung über den Praxistag (falls dieser noch nicht stattgefunden hat, vermerken Sie bitte den Termin auf dem Antrag) 
  • Antrag zur Zulassung zur Fischerprüfung
  • Führungszeugnis Belegart „0“         (wird in der Regel direkt von Bonn an die Untere Fischereibehörde geschickt)        

Bitte übersenden Sie die Unterlagen entweder per Post ODER

per Email an Waffen-Jagd(at)Wetteraukreis.de .

Wenn alle Unterlagen ordnungsgemäß eingegangen sind, erhalten Sie ca. 2 Wochen vor der Prüfung eine schriftliche Einladung.

 

NUR für Lehrgangsleiter:

Bitte übersenden Sie vorab eine Liste mit den persönlichen Daten Ihrer Lehrgangsteilnehmer und dem Datum der Zwischenprüfung.

Kosten

Auszug aus den wesentlichen Gebühren im Fischereirecht:

Stand: 01. Juli 2014

40,00 Euro Gebühr Fischerprüfung
20,00 Euro Bestätigung über die bestandene Fischerprüfung (z.B. bei Verlust des Prüfungszeugnisses)

 

Die Gebühr für die Fischerprüfung wird am Prüfungstag in bar fällig, außer Sie haben die Gebühr bereits an den Lehrgangsleiter des Vorbereitungskurses gezahlt.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben am Prüfungstag werden 50% der Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt.

 

 

Sprechzeiten

Montag - Freitag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr  für persönliche Vorsprachen (ohne Termin)

Am 09.05.2023 ist die Waffen- und Jagdbehörde aufgrund einer Fortbildung geschlossen.

Zahlungsmöglichkeiten: EC-Karte mit Pin 

Eine Terminvereinbarung ist auch weiterhin nötig für:

- Waffenabgaben

- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern

- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten

- mehr als 2 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie 3 Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen etc.)

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Anschrift (Post)

Berliner Str. 31

63654 Büdingen

Anschrift (Besucher)

Berliner Str. 31

63654 Büdingen

Ansprechpartner/innen

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Nicole Voigtsberger06042 989-252706042 989-49252742E-Mail
Elisabeth Marschall06042 989-252806042 989-49252842E-Mail
Nico Silberling06042 989-252606042 989-49252641E-Mail

Zuständig

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten