Jagdschein
Wer in Hessen zur Jagd gehen will muss mindestens 16 Jahre alt sein und braucht einen deutschen Jagdschein.
Um diesen zu erhalten, muss eine Jägerprüfung abgelegt werden. Diese kann in allen Bundesländern abgelegt werden.
In Hessen ist für die Anmeldung zur Jägerprüfung die Teilnahme an einem jagdlichen Ausbildungslehrgang notwendig. Dort werden Wissen zur Wildbiologie, zum Jagdbetrieb, zum Umgang mit Waffen, zur Fleischhygiene sowie zu allen bei der Jagd berührten Rechtsbereichen wie z.B. Jagdrecht, Waldgesetz, Naturschutzgesetz, Tierschutzgesetz und Seuchenschutz vermittelt und das jagdliche Schießen auf Schießständen in praktischen Unterweisungen gelernt.
Die anschließende Jägerprüfung wird vor einem staatlich berufenen Jägerprüfungsausschuss gemäß der Jägerprüfungsordnung abgelegt und besteht aus 3 Teilprüfungen:
- schriftliche Prüfung
- mündlich-praktische Prüfung
- Schießprüfung
Nach dem Bestehen der Prüfung kann der Jagdschein beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
Immer:
- Antrag zur Erteilung/ Verlängerung des Jagdscheines komplett ausgefüllt
- Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der gewünschten Jagdscheingültigkeit
- zusätzlich, wenn der Jagdschein voll ist und nicht verlängert werden kann:
- ein aktuelles Passbild (Seite 6 ist nur für Adressänderungen vorgesehen)
bei Ersterteilung zusätzlich:
- Original Prüfungszeugnis
- Kopie des Personalausweises
- ein aktuelles Passbild
Bitte beachten Sie, dass zur Jagdscheinerteilung / -verlängerung eine Zuverlässigkeitsprüfung erfolgen muss. Auf die Dauer dieser Überprüfung hat die untere Jagdbehörde keinen Einfluss.
WICHTIG: Die Abholung und Bezahlung des ersten Jagdscheines ist nur persönlich und unter Vorlage des Original-Jägerprüfungszeugnisses möglich.
Kosten
Dienstleistung | Betrag |
---|---|
Jahres-Jagdschein | 80,00 Euro |
Drei-Jahres-Jagdschein | 190,00 Euro |
Jugendjagdschein | 36,00 Euro |
Ausländer-Tages-Jagdschein | 30,00 Euro |
Zweitausfertigung Jagdschein | 18,00 Euro |
Jägerprüfung | 210,00 Euro |
Bestellung zum Jagdaufseher | 45,00 Euro |
Wiederholungsprüfung schriftlich, praktisch/mündlich je | 70,00 Euro |
Wiederholungsprüfung Schießen | 75,00 Euro |
Bei einer Übersendung des Jagdscheines per Post erhalten Sie diesen mit einer Rechnung zurück.
Rechtliche Grundlagen
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN
Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Anschrift (Besucher)
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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N. Silberling | 06042 989-2525 | 06042 989-492525 | 39 | |
Nicole Voigtsberger | 06042 989-2527 | 06042 989-492527 | 42 | |
Elisabeth Marschall | 06042 989-2528 | 06042 989-492528 | 42 | |
A. Fischer | 06042 989-2529 | 06042 989-492529 | 41 | |
J. Roßo | 06042 989-2531 | 06042 989-492531 | 41 |