Jagdschein

Wer in Hessen zur Jagd gehen will muss mindestens 16 Jahre alt sein und braucht einen deutschen Jagdschein.
Um diesen zu erhalten, muss eine Jägerprüfung abgelegt werden. Diese kann in allen Bundesländern abgelegt werden.

In Hessen ist für die Anmeldung zur Jägerprüfung die Teilnahme an einem jagdlichen Ausbildungslehrgang notwendig. Dort werden Wissen zur Wildbiologie, zum Jagdbetrieb, zum Umgang mit Waffen, zur Fleischhygiene sowie zu allen bei der Jagd berührten Rechtsbereichen wie z.B. Jagdrecht, Waldgesetz, Naturschutzgesetz, Tierschutzgesetz und Seuchenschutz vermittelt und das jagdliche Schießen auf Schießständen in praktischen Unterweisungen gelernt.

Die anschließende Jägerprüfung wird vor einem staatlich berufenen Jägerprüfungsausschuss gemäß der Jägerprüfungsordnung abgelegt und besteht aus 3 Teilprüfungen:

  • schriftliche Prüfung
  • mündlich-praktische Prüfung
  • Schießprüfung

Nach dem Bestehen der Prüfung kann der Jagdschein beantragt werden.

Benötigte Unterlagen

Immer:

  • Antrag zur Erteilung/ Verlängerung des Jagdscheines komplett ausgefüllt
  • Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der gewünschten Jagdscheingültigkeit
  • zusätzlich, wenn der Jagdschein voll ist und nicht verlängert werden kann: ein aktuelles Passbild

bei Ersterteilung zusätzlich:

  • Original Prüfungszeugnis
  • Kopie des Personalausweises
  • ein aktuelles Passbild

Bitte beachten Sie, dass zur Jagdscheinerteilung / -verlängerung eine Zuverlässigkeitsprüfung erfolgen muss. Auf die Dauer dieser Überprüfung hat die untere Jagdbehörde keinen Einfluss.

WICHTIG: Die Abholung und Bezahlung des ersten Jagdscheines ist nur persönlich und unter Vorlage des Original-Jägerprüfungszeugnisses möglich.

Kosten

Dienstleistung

Betrag

Jahres-Jagdschein     

80 Euro

Drei-Jahres-Jagdschein 

190 Euro

Ermäßigter Jagdschein (gem. § 31 Abs. 2 HJagdG) - 50 Prozent

40 / 95 Euro

Jugendjagdschein 

36 Euro

Ausländer-Tages-Jagdschein 

30 Euro

Zweitausfertigung Jagdschein 

18 Euro

Jägerprüfung  

300 Euro

Wiederholungsprüfung schriftlich, praktisch/mündlich, Schießen je

100 Euro

Bestellung zum Jagdaufseher  

45 Euro

Bei einer Übersendung des Jagdscheines per Post erhalten Sie diesen mit einer Rechnung zurück.      

Rechtliche Grundlagen

Hessisches Jagdgesetz

Bundesjagdgesetz

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr ohne Termin,

ausgenommen davon, d. h. mit Termin:

  • Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
  • Beratungsgespräch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • bei Vorgängen für mehr als 2 Personen (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)

Diesen vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail.

Bitte beachten Sie: Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Anschrift (Besucher)

Berliner Str. 31

63654 Büdingen

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Raum E-Mail
Elisabeth Marschall 06042 989-2528 42 E-Mail
Nicole Voigtsberger 06042 989-2527 42 E-Mail
J. Roßo 06042 989-2531 44 E-Mail

Zuständig

Gewerbe, Jagd, Waffen, Fischerei