Maklererlaubnis 34c
Sie möchten Immobilien oder Darlehen vermitteln, als Bauträger tätig werden, als Baubetreuer Bauvorhaben wirtschaftlich vorbereiten oder Wohnimmobilien verwalten? Hierzu benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung. Bevor die Tätigkeit ausgeübt wird, muss die entsprechende Erlaubnis vorhanden sein.
Der Antrag ist bei der Behörde einzureichen, die für den Betriebssitz zuständig ist. Insofern der Betriebssitz im Wetteraukreis liegt, ist der Antrag beim Kreisausschuss des Wetteraukreises zu stellen. Der Wohnsitz ist nicht maßgeblich.
Die Erlaubnis nach § 34c GewO gilt bundesweit und lebenslang. Sie kann jedoch widerrufen werden, wenn es dem/der Gewerbetreibenden an der gewerberechtlich erforderlichen Zuverlässigkeit fehlt.
Die Erlaubnis gemäß § 34c GewO ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich die gewerbliche Niederlassung begründet wird.
Wenn das Gewerbe wieder abgemeldet wird, erlischt die Erlaubnis nicht.
Benötigte Unterlagen
Siehe Dokumente - "Allgemeine Informationen"
Kosten
Die Erlaubnisgebühr liegt zwischen 338,00 € und 1.960,00 € und ist auf der letzten Seite des Antragsformulars zu entnehmen. Nachdem alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen entsprechenden Kostenbescheid.
Rechtliche Grundlagen
§ 34c Gewerbeordnung (GewO)
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr ohne Termin,
ausgenommen davon, d. h. mit Termin:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Beratungsgespräch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- bei Vorgängen für mehr als 2 Personen (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Diesen vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail.
Bitte beachten Sie: Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Anschrift (Besucher)
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Jasmin Rüppel | 06042 989-2533 | 45 | |
| Chiara Völker | 06042 989-2530 | 45 |