Maklererlaubnis 34c
Sie möchten Immobilien oder Darlehen vermitteln, als Bauträger tätig werden, als Baubetreuer Bauvorhaben wirtschaftlich vorbereiten oder Wohnimmobilien verwalten? Hierzu benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung. Bevor die Tätigkeit ausgeübt wird, muss die entsprechende Erlaubnis vorhanden sein.
Der Antrag ist bei der Behörde einzureichen, die für den Betriebssitz zuständig ist. Insofern der Betriebssitz im Wetteraukreis liegt, ist der Antrag beim Kreisausschuss des Wetteraukreises zu stellen. Der Wohnsitz ist nicht maßgeblich.
Die Erlaubnis nach § 34c GewO gilt bundesweit und lebenslang. Sie kann jedoch widerrufen werden, wenn es dem/der Gewerbetreibenden an der gewerberechtlich erforderlichen Zuverlässigkeit fehlt.
Die Erlaubnis gemäß § 34c GewO ersetzt nicht die Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeindeverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich die gewerbliche Niederlassung begründet wird.
Wenn das Gewerbe wieder abgemeldet wird, erlischt die Erlaubnis nicht.
Benötigte Unterlagen
Siehe Dokumente - "Allgemeine Informationen"
Kosten
Die Erlaubnisgebühr liegt zwischen 338,00 € und 1.960,00 € und ist auf der letzten Seite des Antragsformulars zu entnehmen. Nachdem alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen entsprechenden Kostenbescheid.
Rechtliche Grundlagen
§ 34c Gewerbeordnung (GewO)
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN
Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Anschrift (Besucher)
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Petra Irion | 06042 989-2530 | 06042 989-492530 | 45 | |
Jasmin Rüppel | 06042 989-2533 | 06042 989-492533 | 45 |