Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht oder nachgehen möchte, benötigt hierfür vor Aufnahme der Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis und eine Anmeldebescheinigung. Das Prostituiertenschutzgesetz verpflichtet hierzu bereits seit dem ab 1. Juli 2017 und regelt das behördliche Verfahren für die Anmeldung und die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes. Die gebührenpflichtige Anmeldebescheinigung muss regelmäßig erneuert werden. Für Personen über 21 Jahre gilt sie 2 Jahre. Für Personen unter 21 Jahren gilt sie 1 Jahr. Die Anmeldung umfasst ein Informations- und Beratungsgespräch in dem über die gesetzlichen Rechte und Pflichten aufgeklärt wird.

Erlaubnispflichtige Prostitutionsstätten:

Prostitutionsstätten können Bordelle, Laufhäuser, Prostitutionsfahrzeuge, usw. sein. Wer beabsichtigt eine solche Prostitutionsstätte zu betreiben, benötigt seit dem 01.08.2018 eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.  

Zuständigkeit:

Die Anmeldung erfolgt bei der Behörde in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll. Im Wetteraukreis ist die Kreisverwaltung des Wetteraukreises für die Gemeinden/Städte mit unter 7.500 Einwohnern zuständig. Dies sind, Echzell, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Münzenberg, Ober-Mörlen, Ranstadt, Reichelsheim, Rockenberg und Wöllstadt zuständig. Für die Gemeinden/Städten im Wetteraukreis mit über 7.500 Einwohner sind die dortigen Gemeinde-/Stadtverwaltungen zuständig.

Rechtliche Grundlagen

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN

Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:

  • Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
  • Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
  • Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
J. Roßo 06042 989-2531 06042 989-492531 41 E-Mail

Zuständig

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten