Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Sprengstoffbesitz

Der Umgang mit Treibladungspulver (hier Schwarzpulver oder Nitrocellulosepulver) im privaten Bereich für Vorderlader- und Böllerschützen oder zum Wiederladen von Patronen, setzt eine entsprechende Erlaubnis voraus.

Hierzu ist die Teilnahme an einem entsprechenden Fachkundelehrgang mit anschließender Prüfung notwendig. Zur Prüfungszulassung ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, welche durch die zuständige Waffenbehörde erteilt wird (Antragsformular siehe unten).

Nach bestandener Fachkundeprüfung, kann mit dem Ihnen erteilten Zeugnis bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt werden.

Informationen zum Umgang mit Treibladungspulver finden Sie hier.

Benötigte Unterlagen

  • Zeugnis über den bestandenen Fachkundelehrgang (nur bei Ersterteilung)
  • Kopie Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nur bei Ersterteilung)
  • Antragsformular
  • Bedürfnisnachweis (bei Sportschützen z.B. eine Bestätigung des Schützenvereins)
  • Nachweis über die Aufbewahrung des Sprengstoffes (z.B. Foto der Aufbewahrungsmöglichkeit)

Kosten

Dienstleistung

Kosten (Euro)

Unbedenklichkeitsbescheinigung

60 Euro

Ausstellung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG

80 Euro

Verlängerung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG

55 Euro

Änderung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG

60 Euro

Zuverlässigkeitsprüfung

45 Euro

Rechtliche Grundlagen

Der Sprengstoffbesitz ist im Sprengstoffgesetz geregelt.

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN

Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:

  • Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
  • Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
  • Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Anschrift (Besucher)

Berliner Str. 31
63654 Büdingen

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Elisabeth Marschall 06042 989-2528 06042 989-492528 42 E-Mail
Nicole Voigtsberger 06042 989-2527 06042 989-492527 42 E-Mail
N. Silberling 06042 989-2525 06042 989-492525 39 E-Mail
A. Fischer 06042 989-2529 06042 989-492529 41 E-Mail

Zuständig

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten