Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Sprengstoffbesitz
Der Umgang mit Treibladungspulver (hier Schwarzpulver oder Nitrocellulosepulver) im privaten Bereich für Vorderlader- und Böllerschützen oder zum Wiederladen von Patronen, setzt eine entsprechende Erlaubnis voraus.
Hierzu ist die Teilnahme an einem entsprechenden Fachkundelehrgang mit anschließender Prüfung notwendig. Zur Prüfungszulassung ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, welche durch die zuständige Waffenbehörde erteilt wird (Antragsformular siehe unten).
Nach bestandener Fachkundeprüfung, kann mit dem Ihnen erteilten Zeugnis bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt werden.
Informationen zum Umgang mit Treibladungspulver finden Sie hier.
Benötigte Unterlagen
- Zeugnis über den bestandenen Fachkundelehrgang (nur bei Ersterteilung)
- Kopie Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nur bei Ersterteilung)
- Antragsformular
- Bedürfnisnachweis (bei Sportschützen z.B. eine Bestätigung des Schützenvereins)
- Nachweis über die Aufbewahrung des Sprengstoffes (z.B. Foto der Aufbewahrungsmöglichkeit)
Kosten
Dienstleistung | Kosten (Euro) |
---|---|
Unbedenklichkeitsbescheinigung | 60 Euro |
Ausstellung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG | 80 Euro |
Verlängerung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG | 55 Euro |
Änderung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG | 60 Euro |
Zuverlässigkeitsprüfung | 45 Euro |
Rechtliche Grundlagen
Der Sprengstoffbesitz ist im Sprengstoffgesetz geregelt.
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN
Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Anschrift (Besucher)
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Elisabeth Marschall | 06042 989-2528 | 06042 989-492528 | 42 | |
Nicole Voigtsberger | 06042 989-2527 | 06042 989-492527 | 42 | |
N. Silberling | 06042 989-2525 | 06042 989-492525 | 39 | |
A. Fischer | 06042 989-2529 | 06042 989-492529 | 41 |