Sprengstoffbesitz

Der Umgang mit Treibladungspulver (hier Schwarzpulver oder Nitrocellulosepulver) im privaten Bereich für Vorderlader- und Böllerschützen oder zum Wiederladen von Patronen, setzt eine entsprechende Erlaubnis voraus.

Hierzu ist die Teilnahme an einem entsprechenden Fachkundelehrgang mit anschließender Prüfung notwendig. Zur Prüfungszulassung ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, welche durch die zuständige Waffenbehörde erteilt wird (Antragsformular siehe unten).

Nach bestandener Fachkundeprüfung, kann mit dem Ihnen erteilten Zeugnis bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde eine entsprechende Erlaubnis erteilt werden.

Benötigte Unterlagen

- Zeugnis über den bestandenen Fachkundelehrgang (nur bei Ersterteilung)

- Antragsformular

- Bedürfnisnachweis (bei Sportschützen z.B. eine Bestätigung des Schützenvereins)

Kosten

Dienstleistung

Kosten (Euro)

Unbedenklichkeitsbescheinigung

70€

Ausstellung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG

100€

Verlängerung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG

70€

Änderung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG

40€

Rechtliche Grundlagen

Der Sprengstoffbesitz ist im Sprengstoffgesetz geregelt.

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr für persönliche Vorsprachen (ohne Termin)

Zahlungsmöglichkeiten: EC-Karte mit PIN 

Eine Terminvereinbarung ist auch weiterhin nötig für:

  • Waffenabgaben
  • Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
  • Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • mehr als zwei Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen etc.)

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Anschrift (Besucher)

Berliner Str. 31

63654 Büdingen

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Elisabeth Marschall 06042 989-2528 06042 989-492528 42 E-Mail
Nicole Voigtsberger 06042 989-2527 06042 989-492527 42 E-Mail
N. Silberling 06042 989-2525 06042 989-492525 39 E-Mail
A. Fischer 06042 989-2529 06042 989-492529 41 E-Mail

Zuständig

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten