Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Waffen

Kosten & Gebühren

Vor Ort ist nur eine bargeldlose Zahlung (EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte und mit PIN) möglich.
Bei Dienstleistungen, die per Post erfolgen, erhalten Sie eine Gebührenrechnung zur Überweisung.

Kosten

Dienstleistung

Kosten (Euro)

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (rot) für Waffensammler

275 €

Änderung Sammelthema

172 €

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen

87 €

Ausstellung einer WBK (grün) für Kurzwaffen & halbautomatische Langwaffen

Erwerbsgenehmigung für halbautomatische Waffen (Voreintrag)

51 €

 

51 €

Munitionserwerbsberechtigung

35 €

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (grün) für Langwaffen für Jäger

35 €

Ausstellung einer Vereins-Waffenbesitzkarte

Änderung der Vereins-WBK pro Person und WBK

86 €

25€

Eintrag / Austrag je Waffe / Waffenteil / Schalldämpfer

17 €

Eintrag gemeinsame Nutzung pro Waffenbesitzkarte und Person

49 €

Ausstellung Kleiner Waffenschein

70 €

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte infolge Erbfall

Ausstellung einer Sammlerwaffenbesitzkarte im Erbfall

Ein-/ Austragung eines Blockiersystems  pro Waffe

93 €

172 €

 

12 €

Ausstellung Europäischer Feuerwaffenpass

Eintrag/Austrag Waffen Europäischer Feuerwaffenpass

Verlängerung Europäischer Feuerwaffenpass

58 €

17 €

 

16 €

Verbringungserlaubnisse

22 - 218 €

Ausnahme nach dem Alterserfordernis (§ 27 Abs. 4 WaffG)

46 €

Ausstellung Waffenschein für das Bewachungsgewerbe (nach Zeitaufwand)

Verlängerung Waffenschein für das Bewachungsgewerbe (nach Zeitaufwand)

Zustimmung zum Führen von Waffen durch das Bewachungspersonal

172-343 €

 

114-289 €

 

58 €

Waffenhandelslizenz 

Regelüberprüfung privater Erlaubnisinhaber (alle 3 Jahre)

250 - 750 €

45 €

Anlassbezogene Vorortkontrolle der sicheren Waffenaufbewahrung 

69-343 €

Zuverlässigkeitsüberprüfung zzgl. zu allen hier aufgeführten Dienstleistungen

22 €

Rechtliche Grundlagen

Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport vom

06. Januar 2022.

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN

Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:

  • Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
  • Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
  • Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Zuständig

Gewerbe, Jagd, Waffen, Fischerei