Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Waffen
Kosten & Gebühren
Vor Ort ist nur eine bargeldlose Zahlung (EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte und mit PIN) möglich.
Bei Dienstleistungen, die per Post erfolgen, erhalten Sie eine Gebührenrechnung zur Überweisung.
Kosten
Dienstleistung | Kosten (Euro) |
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Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (rot) für Waffensammler |
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Änderung Sammelthema | 172 Euro |
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen |
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Ausstellung einer WBK (grün) für Kurzwaffen & halbautomatische Langwaffen Erwerbsgenehmigung für halbautomatische Waffen (Voreintrag) |
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Munitionserwerbsberechtigung | 35 Euro |
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (grün) für Langwaffen für Jäger |
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Ausstellung einer Vereins-Waffenbesitzkarte Änderung der Vereins-WBK pro Person und WBK | 86 Euro 25 Euro |
Eintrag / Austrag je Waffe / Waffenteil / Schalldämpfer |
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Eintrag gemeinsame Nutzung pro Waffenbesitzkarte und Person |
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Ausstellung Kleiner Waffenschein | 70 Euro |
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte infolge Erbfall Ausstellung einer Sammlerwaffenbesitzkarte im Erbfall Ein-/ Austragung eines Blockiersystems pro Waffe | 93 Euro
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Ausstellung Europäischer Feuerwaffenpass Eintrag/Austrag Waffen Europäischer Feuerwaffenpass Verlängerung Europäischer Feuerwaffenpass | 58 Euro
16 Euro |
Verbringungserlaubnisse | 22 - 218 Euro |
Ausnahme nach dem Alterserfordernis (§ 27 Abs. 4 WaffG) |
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Ausstellung Waffenschein für das Bewachungsgewerbe (nach Zeitaufwand) Verlängerung Waffenschein für das Bewachungsgewerbe (nach Zeitaufwand) Zustimmung zum Führen von Waffen durch das Bewachungspersonal | 172 Euro - 343 Euro
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Waffenhandelslizenz Regelüberprüfung privater Erlaubnisinhaber (alle 3 Jahre) | 250 - 750 Euro
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Anlassbezogene Vorortkontrolle der sicheren Waffenaufbewahrung |
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Zuverlässigkeitsüberprüfung zzgl. zu allen hier aufgeführten Dienstleistungen | |
Rechtliche Grundlagen
Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport vom
06. Januar 2022.
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN
Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Waffen, Jagd, Sprengstoff, Fischerei Ordnungsrecht | 06042 989-2527 || -2528 || -2529 || -2531 |