Waffen
Kosten & Gebühren
Vor Ort ist nur eine bargeldlose Zahlung (EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte und mit PIN) möglich.
Bei Dienstleistungen, die per Post erfolgen, erhalten Sie eine Gebührenrechnung zur Überweisung.
Kosten
Dienstleistung | Kosten (Euro) |
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Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (rot) für Waffensammler | 275 € |
Änderung Sammelthema | 172 € |
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen | 87 € |
Ausstellung einer WBK (grün) für Kurzwaffen & halbautomatische Langwaffen Erwerbsgenehmigung für halbautomatische Waffen (Voreintrag) | 51 €
51 € |
Munitionserwerbsberechtigung | 35 € |
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (grün) für Langwaffen für Jäger | 35 € |
Ausstellung einer Vereins-Waffenbesitzkarte Änderung der Vereins-WBK pro Person und WBK | 86 € 25€ |
Eintrag / Austrag je Waffe / Waffenteil / Schalldämpfer | 17 € |
Eintrag gemeinsame Nutzung pro Waffenbesitzkarte und Person | 49 € |
Ausstellung Kleiner Waffenschein | 70 € |
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte infolge Erbfall Ausstellung einer Sammlerwaffenbesitzkarte im Erbfall Ein-/ Austragung eines Blockiersystems pro Waffe | 93 € 172 €
12 € |
Ausstellung Europäischer Feuerwaffenpass Eintrag/Austrag Waffen Europäischer Feuerwaffenpass Verlängerung Europäischer Feuerwaffenpass | 58 € 17 €
16 € |
Verbringungserlaubnisse | 22 - 218 € |
Ausnahme nach dem Alterserfordernis (§ 27 Abs. 4 WaffG) | 46 € |
Ausstellung Waffenschein für das Bewachungsgewerbe (nach Zeitaufwand) Verlängerung Waffenschein für das Bewachungsgewerbe (nach Zeitaufwand) Zustimmung zum Führen von Waffen durch das Bewachungspersonal | 172-343 €
114-289 €
58 € |
Waffenhandelslizenz Regelüberprüfung privater Erlaubnisinhaber (alle 3 Jahre) | 250 - 750 € 45 € |
Anlassbezogene Vorortkontrolle der sicheren Waffenaufbewahrung | 69-343 € |
Zuverlässigkeitsüberprüfung zzgl. zu allen hier aufgeführten Dienstleistungen | 22 € |
Rechtliche Grundlagen
Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport vom
06. Januar 2022.
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN
Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.