Waffen

Kosten & Gebühren

Vor Ort ist nur eine bargeldlose Zahlung (EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte und mit PIN) möglich.
Bei Dienstleistungen, die per Post erfolgen, erhalten Sie eine Gebührenrechnung zur Überweisung.

Kosten

Dienstleistung

Kosten (Euro)

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (rot) für Waffensammler


275 Euro

Änderung Sammelthema

172 Euro

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen


 87 Euro

Ausstellung einer WBK (grün) für Kurzwaffen & halbautomatische Langwaffen 

Erwerbsgenehmigung für halbautomatische Waffen (Voreintrag)

 
 51 Euro


 51 Euro

Munitionserwerbsberechtigung

 35 Euro

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (grün) für Langwaffen für Jäger

 
 35 Euro

Ausstellung einer Vereins-Waffenbesitzkarte

Änderung der Vereins-WBK pro Person und WBK

 86 Euro

 25 Euro

Eintrag / Austrag je Waffe / Waffenteil / Schalldämpfer


 17 Euro

Eintrag gemeinsame Nutzung pro Waffenbesitzkarte und Person

 
 49 Euro

Ausstellung Kleiner Waffenschein

 70 Euro

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte infolge Erbfall

Ausstellung einer Sammlerwaffenbesitzkarte im Erbfall

Ein-/ Austragung eines Blockiersystems  pro Waffe

 93 Euro


172 Euro


 12 Euro

Ausstellung Europäischer Feuerwaffenpass

Eintrag/Austrag Waffen Europäischer Feuerwaffenpass

Verlängerung Europäischer Feuerwaffenpass

 58 Euro


 17 Euro

 16 Euro

Verbringungserlaubnisse

22 - 218 Euro

Ausnahme nach dem Alterserfordernis (§ 27 Abs. 4 WaffG)


 46 Euro

Ausstellung Waffenschein für das Bewachungsgewerbe (nach Zeitaufwand)

Verlängerung Waffenschein für das Bewachungsgewerbe (nach Zeitaufwand)

Zustimmung zum Führen von Waffen durch das Bewachungspersonal

172 Euro - 343 Euro



114 Euro - 289 Euro


  58 Euro

Waffenhandelslizenz 

Regelüberprüfung privater Erlaubnisinhaber (alle 3 Jahre)

250 - 750 Euro


 45 Euro

Anlassbezogene Vorortkontrolle der sicheren Waffenaufbewahrung 


69 - 343 Euro

Zuverlässigkeitsüberprüfung zzgl. zu allen hier aufgeführten Dienstleistungen

 
 22 Euro

Rechtliche Grundlagen

Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport vom

06. Januar 2022.

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN

Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:

  • Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
  • Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
  • Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Zuständig

Gewerbe, Jagd, Waffen, Fischerei