Waffen
Kosten & Gebühren
Vor Ort ist nur eine bargeldlose Zahlung (EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte und mit PIN) möglich.
Bei Dienstleistungen, die per Post erfolgen, erhalten Sie eine Gebührenrechnung zur Überweisung.
Kosten
Dienstleistung | Kosten (Euro) |
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Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (rot) für Waffensammler |
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Änderung Sammelthema | 172 Euro |
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen |
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Ausstellung einer WBK (grün) für Kurzwaffen & halbautomatische Langwaffen Erwerbsgenehmigung für halbautomatische Waffen (Voreintrag) |
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Munitionserwerbsberechtigung | 35 Euro |
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (grün) für Langwaffen für Jäger | |
Ausstellung einer Vereins-Waffenbesitzkarte Änderung der Vereins-WBK pro Person und WBK | 86 Euro 25 Euro |
Eintrag / Austrag je Waffe / Waffenteil / Schalldämpfer |
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Eintrag gemeinsame Nutzung pro Waffenbesitzkarte und Person | |
Ausstellung Kleiner Waffenschein | 70 Euro |
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte infolge Erbfall Ausstellung einer Sammlerwaffenbesitzkarte im Erbfall Ein-/ Austragung eines Blockiersystems pro Waffe | 93 Euro
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Ausstellung Europäischer Feuerwaffenpass Eintrag/Austrag Waffen Europäischer Feuerwaffenpass Verlängerung Europäischer Feuerwaffenpass | 58 Euro
16 Euro |
Verbringungserlaubnisse | 22 - 218 Euro |
Ausnahme nach dem Alterserfordernis (§ 27 Abs. 4 WaffG) |
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Ausstellung Waffenschein für das Bewachungsgewerbe (nach Zeitaufwand) Verlängerung Waffenschein für das Bewachungsgewerbe (nach Zeitaufwand) Zustimmung zum Führen von Waffen durch das Bewachungspersonal | 172 Euro - 343 Euro
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Waffenhandelslizenz Regelüberprüfung privater Erlaubnisinhaber (alle 3 Jahre) | 250 - 750 Euro
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Anlassbezogene Vorortkontrolle der sicheren Waffenaufbewahrung |
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Zuverlässigkeitsüberprüfung zzgl. zu allen hier aufgeführten Dienstleistungen | |
Rechtliche Grundlagen
Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport vom
06. Januar 2022.
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN
Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.