Waffen

Kosten & Gebühren

Vor Ort ist nur eine bargeldlose Zahlung (EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte und mit PIN) möglich.
Bei Dienstleistungen, die per Post erfolgen, erhalten Sie eine Gebührenrechnung zur Überweisung.

Kosten

Dienstleistung

Kosten (Euro)

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (rot) für Waffensammler

275 €

Änderung Sammelthema

172 €

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (gelb) für Sportschützen

87 €

Ausstellung einer WBK (grün) für Kurzwaffen & halbautomatische Langwaffen

Erwerbsgenehmigung für halbautomatische Waffen (Voreintrag)

51 €

 

51 €

Munitionserwerbsberechtigung

35 €

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (grün) für Langwaffen für Jäger

35 €

Ausstellung einer Vereins-Waffenbesitzkarte

Änderung der Vereins-WBK pro Person und WBK

86 €

25€

Eintrag / Austrag je Waffe / Waffenteil / Schalldämpfer

17 €

Eintrag gemeinsame Nutzung pro Waffenbesitzkarte und Person

49 €

Ausstellung Kleiner Waffenschein

70 €

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte infolge Erbfall

Ausstellung einer Sammlerwaffenbesitzkarte im Erbfall

Ein-/ Austragung eines Blockiersystems  pro Waffe

93 €

172 €

 

12 €

Ausstellung Europäischer Feuerwaffenpass

Eintrag/Austrag Waffen Europäischer Feuerwaffenpass

Verlängerung Europäischer Feuerwaffenpass

58 €

17 €

 

16 €

Verbringungserlaubnisse

22 - 218 €

Ausnahme nach dem Alterserfordernis (§ 27 Abs. 4 WaffG)

46 €

Ausstellung Waffenschein für das Bewachungsgewerbe (nach Zeitaufwand)

Verlängerung Waffenschein für das Bewachungsgewerbe (nach Zeitaufwand)

Zustimmung zum Führen von Waffen durch das Bewachungspersonal

172-343 €

 

114-289 €

 

58 €

Waffenhandelslizenz 

Regelüberprüfung privater Erlaubnisinhaber (alle 3 Jahre)

250 - 750 €

45 €

Anlassbezogene Vorortkontrolle der sicheren Waffenaufbewahrung 

69-343 €

Zuverlässigkeitsüberprüfung zzgl. zu allen hier aufgeführten Dienstleistungen

22 €

Rechtliche Grundlagen

Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport vom

06. Januar 2022.

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN

Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:

  • Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
  • Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
  • Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Zuständig

Gewerbe, Jagd, Waffen, Fischerei