Verbotene Waffen & Gegenstände
Was "verbotene Waffen" und "verbotene Gegenstände " sind, ist im Waffengesetz geregelt (siehe Link bei "Rechtliche Grundlagen").
Ohne Erlaubnis des Bundeskriminalamtes ist unter anderem der Umgang mit folgenden Sachen / Gegenständen verboten:
- Butterflymesser ab einer Klingenlänge von 42mm und einer Klingenbreite ab 11 mm)
- Faustmesser (Ausnahme für Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen)
- Fallmesser
- Springmesser (Klinge springt vorne aus dem Griff unabhängig von Klingenlänge)
- Springmesser (Klinge über 8,5 cm und springt seitlich aus dem Griff
- Elektroimpulsgeräte (ohne entsprechende Unbedenklichkeitskennzeichnung und als andere Gegenstände getarnte (z.B. als Taschenlampe))
- Wurfsterne
Rechtliche Grundlagen
https://www.bka.de/DE/Service/FAQs/Waffenrecht/waffenrecht_node.html
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN
Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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N. Silberling | 06042 989-2525 | 06042 989-492525 | 39 | |
Elisabeth Marschall | 06042 989-2528 | 06042 989-492528 | 42 | |
Nicole Voigtsberger | 06042 989-2527 | 06042 989-492527 | 42 | |
A. Fischer | 06042 989-2529 | 06042 989-492529 | 41 |