Verbotene Waffen & Gegenstände
Was "verbotene Waffen" und "verbotene Gegenstände " sind, ist im Waffengesetz geregelt (siehe Link bei "Rechtliche Grundlagen").
Ohne Erlaubnis des Bundeskriminalamtes ist unter anderem der Umgang mit folgenden Sachen / Gegenständen verboten:
- Butterflymesser ab einer Klingenlänge von 42mm und einer Klingenbreite ab 11 Millimeter)
- Faustmesser (Ausnahme für Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen)
- Fallmesser
- Springmesser (Klinge springt vorne aus dem Griff unabhängig von Klingenlänge)
- Springmesser (Klinge über 8,5 Zentimeter und springt seitlich aus dem Griff
- Elektroimpulsgeräte (ohne entsprechende Unbedenklichkeitskennzeichnung und als andere Gegenstände getarnte (z.B. als Taschenlampe))
- Wurfsterne
Rechtliche Grundlagen
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr ohne Termin,
ausgenommen davon, d. h. mit Termin:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Beratungsgespräch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- bei Vorgängen für mehr als 2 Personen (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Diesen vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail.
Bitte beachten Sie: Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| N. Silberling | 06042 989-2525 | 39 | |
| Claudia Kolb | 06042 989-2526 | 41 |