Verbotene Waffen & Gegenstände
Was "verbotene Waffen" und "verbotene Gegenstände " sind, ist im Waffengesetz geregelt (siehe Link bei "Rechtliche Grundlagen").
Ohne Erlaubnis des Bundeskriminalamtes ist unter anderem der Umgang mit folgenden Sachen / Gegenständen verboten:
- Butterflymesser ab einer Klingenlänge von 42mm und einer Klingenbreite ab 11 mm)
- Faustmesser (Ausnahme für Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen)
- Fallmesser
- Springmesser (Klinge springt vorne aus dem Griff unabhängig von Klingenlänge)
- Springmesser (Klinge über 8,5 cm und springt seitlich aus dem Griff
- Elektroimpulsgeräte (ohne entsprechende Unbedenklichkeitskennzeichnung und als andere Gegenstände getarnte (z.B. als Taschenlampe))
- Wurfsterne
Rechtliche Grundlagen
https://www.bka.de/DE/Service/FAQs/Waffenrecht/waffenrecht_node.html
Sprechzeiten
Eine Vorsprache ist nach Terminvereinbarung derzeit nur für Angelegenheiten möglich, die nicht auf dem Postweg erledigt werden können (z.B. Abgabe von Waffen zur Vernichtung).
Bitte übersenden Sie Ihre Unterlagen per Post oder werfen Sie diese in den Briefkasten am Haus ein.
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Ab dem 01.02.2023 gelten folgende Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr für persönliche Vorsprachen (ohne Termin)
Terminvereinbarung ist immer nötig bei:
- Waffenabgaben
- Besprechnungen mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- mehr als 2 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie 3 Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig abgeben wollen etc.)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Nico Silberling | 06042 989-2526 | 06042 989-492526 | 41 | |
Hans Hess | 06042 989-2525 | 06042 989-492525 | 40 | |
Elisabeth Marschall | 06042 989-2528 | 06042 989-492528 | 42 | |
Nicole Voigtsberger | 06042 989-2527 | 06042 989-492527 | 42 | |
Alexandra Fischer | 06042 989-2529 | 06042 989-492529 | 44 |