Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Verbotene Waffen & Gegenstände

Was "verbotene Waffen" und "verbotene Gegenstände " sind, ist im Waffengesetz geregelt (siehe Link bei "Rechtliche Grundlagen").

Ohne Erlaubnis des Bundeskriminalamtes ist unter anderem der Umgang mit folgenden Sachen / Gegenständen verboten:

  • Butterflymesser ab einer Klingenlänge von 42mm und einer Klingenbreite ab 11 mm)
  • Faustmesser (Ausnahme für Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen)
  • Fallmesser
  • Springmesser (Klinge springt vorne aus dem Griff unabhängig von Klingenlänge)
  • Springmesser (Klinge über 8,5 cm und springt seitlich aus dem Griff
  • Elektroimpulsgeräte (ohne entsprechende Unbedenklichkeitskennzeichnung und als andere Gegenstände getarnte (z.B. als Taschenlampe))
  • Wurfsterne

 

Rechtliche Grundlagen

Waffengesetz

https://www.bka.de/DE/Service/FAQs/Waffenrecht/waffenrecht_node.html

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN

Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:

  • Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
  • Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
  • Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
N. Silberling 06042 989-2525 06042 989-492525 39 E-Mail
Elisabeth Marschall 06042 989-2528 06042 989-492528 42 E-Mail
Nicole Voigtsberger 06042 989-2527 06042 989-492527 42 E-Mail
A. Fischer 06042 989-2529 06042 989-492529 41 E-Mail

Zuständig

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten