Verbotene Waffen & Gegenstände

Was "verbotene Waffen" und "verbotene Gegenstände " sind, ist im Waffengesetz geregelt (siehe Link bei "Rechtliche Grundlagen").

Ohne Erlaubnis des Bundeskriminalamtes ist unter anderem der Umgang mit folgenden Sachen / Gegenständen verboten:

  • Butterflymesser ab einer Klingenlänge von 42mm und einer Klingenbreite ab 11 Millimeter)
  • Faustmesser (Ausnahme für Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen)
  • Fallmesser
  • Springmesser (Klinge springt vorne aus dem Griff unabhängig von Klingenlänge)
  • Springmesser (Klinge über 8,5 Zentimeter und springt seitlich aus dem Griff
  • Elektroimpulsgeräte (ohne entsprechende Unbedenklichkeitskennzeichnung und als andere Gegenstände getarnte (z.B. als Taschenlampe))
  • Wurfsterne

 

Rechtliche Grundlagen

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr ohne Termin,

ausgenommen davon, d. h. mit Termin:

  • Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
  • Beratungsgespräch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • bei Vorgängen für mehr als 2 Personen (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)

Diesen vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail.

Bitte beachten Sie: Eine Barzahlung ist nicht möglich.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Raum E-Mail
N. Silberling 06042 989-2525 39 E-Mail
Claudia Kolb 06042 989-2526 41 E-Mail

Zuständig

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten