Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Verbotene Waffen & Gegenstände
Was "verbotene Waffen" und "verbotene Gegenstände " sind, ist im Waffengesetz geregelt (siehe Link bei "Rechtliche Grundlagen").
Ohne Erlaubnis des Bundeskriminalamtes ist unter anderem der Umgang mit folgenden Sachen / Gegenständen verboten:
- Butterflymesser ab einer Klingenlänge von 42mm und einer Klingenbreite ab 11 mm)
- Faustmesser (Ausnahme für Inhaber einer jagdrechtlichen Erlaubnis und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden Berufen)
- Fallmesser
- Springmesser (Klinge springt vorne aus dem Griff unabhängig von Klingenlänge)
- Springmesser (Klinge über 8,5 cm und springt seitlich aus dem Griff
- Elektroimpulsgeräte (ohne entsprechende Unbedenklichkeitskennzeichnung und als andere Gegenstände getarnte (z.B. als Taschenlampe))
- Wurfsterne
Rechtliche Grundlagen
https://www.bka.de/DE/Service/FAQs/Waffenrecht/waffenrecht_node.html
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN
Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
N. Silberling | 06042 989-2525 | 06042 989-492525 | 39 | |
Elisabeth Marschall | 06042 989-2528 | 06042 989-492528 | 42 | |
Nicole Voigtsberger | 06042 989-2527 | 06042 989-492527 | 42 | |
A. Fischer | 06042 989-2529 | 06042 989-492529 | 41 |