Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Waffenhandel, Munitionshandel

In der Bundesrepublik Deutschland besteht für den Handel mit Schusswaffen und/oder Munition keine allgemeine Gewerbefreiheit. Das Waffengesetz (WaffG) sieht für den Handel mit Schusswaffen und Munition eine verwaltungsrechtliche Erlaubnis vor. Diese wird von der für die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers zuständigen Waffenbehörde auf Antrag erteilt.
 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag  auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis / Munitionshandelserlaubnis
  • Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei nicht-EU-Bürger/innen zusätzlich: ein Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
  • Schuldnerverzeichnisnachweis (Selbstauskunft)
  • Gewerbezentralregisterauskunft (Gemeinde-/Stadtverwaltung Wohnort)
  • Fachkundeprüfung für Handel mit Waffen und Munition bezogen auf die zur Ausübung beabsichtigten Handelsbereiche (IHK)
  • Aufbewahrungsnachweis zur künftigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition

Kosten

Die Verwaltungsgebühr zur Erteilung der Waffenhandelserlaubnis / Munitionshandelserlaubnis beträgt aktuell zwischen 250,00 € und 750,00 €.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Besonderes

Die Waffenbehörde prüft, ob folgende Voraussetzungen vorhanden sind:

  • Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 WaffG durch Einholung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, dem Landesamt für Verfassungsschutz, dem Landeskriminalamt.
  • Anhörung der zuständigen Industrie- und Handelskammer

Sprechzeiten

Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN

Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:

  • Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
  • Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
  • Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
  • ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Anschrift (Besucher)

Berliner Str. 31
63654 Büdingen

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Elisabeth Marschall 06042 989-2528 06042 989-492528 42 E-Mail
N. Silberling 06042 989-2525 06042 989-492525 39 E-Mail
Nicole Voigtsberger 06042 989-2527 06042 989-492527 42 E-Mail

Zuständig

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten