Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Waffenhandel, Munitionshandel
In der Bundesrepublik Deutschland besteht für den Handel mit Schusswaffen und/oder Munition keine allgemeine Gewerbefreiheit. Das Waffengesetz (WaffG) sieht für den Handel mit Schusswaffen und Munition eine verwaltungsrechtliche Erlaubnis vor. Diese wird von der für die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers zuständigen Waffenbehörde auf Antrag erteilt.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis / Munitionshandelserlaubnis
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei nicht-EU-Bürger/innen zusätzlich: ein Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
- Schuldnerverzeichnisnachweis (Selbstauskunft)
- Gewerbezentralregisterauskunft (Gemeinde-/Stadtverwaltung Wohnort)
- Fachkundeprüfung für Handel mit Waffen und Munition bezogen auf die zur Ausübung beabsichtigten Handelsbereiche (IHK)
- Aufbewahrungsnachweis zur künftigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Kosten
Die Verwaltungsgebühr zur Erteilung der Waffenhandelserlaubnis / Munitionshandelserlaubnis beträgt aktuell zwischen 250,00 € und 750,00 €.
Rechtliche Grundlagen
Besonderes
Die Waffenbehörde prüft, ob folgende Voraussetzungen vorhanden sind:
- Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung im Sinne der §§ 5 und 6 WaffG durch Einholung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, dem Landesamt für Verfassungsschutz, dem Landeskriminalamt.
- Anhörung der zuständigen Industrie- und Handelskammer
Sprechzeiten
Montag - Freitag
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten: Kartenzahlung mit PIN
Eine Terminvereinbarung ist immer notwendig für:
- Waffen- / Munitionsabgaben zur Vernichtung
- Besprechungswünsche mit bestimmten Sachbearbeitern
- Beratungswunsch wegen Waffennachlassangelegenheiten
- ab 3 Vorgängen pro Vorsprache (z.B. wenn Sie drei Jagdscheinverlängerungen gleichzeitig erledigen wollen)
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Anschrift (Besucher)
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Elisabeth Marschall | 06042 989-2528 | 06042 989-492528 | 42 | |
N. Silberling | 06042 989-2525 | 06042 989-492525 | 39 | |
Nicole Voigtsberger | 06042 989-2527 | 06042 989-492527 | 42 |