Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Einbürgerung
Die Kreisverwaltung des Wetteraukreis am Standort Europlatz in Friedberg ist für die Beratung und Entgegennahme von Anträgen auf Einbürgerung für folgende Städte und Gemeinden zuständig:
Gemeinde Echzell, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Ober-Mörlen, Ranstadt, Rockenberg, Wöllstadt, sowie die Städte Münzenberg und Reichelsheim.
Für die restlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen ist das jeweilige Bürgerbüro bzw. Standesamt zuständig. Dies gilt auch für die Stadt Friedberg.
Mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27.06.2024 wird unter anderem die erforderliche Aufenthaltszeit von derzeit 8 Jahre auf 5 Jahre reduziert.
Benötigte Unterlagen
Für die Einbürgerung sind neben dem Antrag im Regelfall folgende Originalunterlagen vorzulegen:
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung)
- gültiger Pass mit Aufenthaltserlaubnis
- ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Abschluss einer deutschen Hauptschule oder höherwertig) bzw. Bescheinigung über eine bestandene Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1) oder höherwertig
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige (Abschlusszeugnis einer deutschen Hauptschule oder höherwertig mit mindestens Note „4“ im Fach Politik und Wirtschaft) bzw. Bescheinigung über die Teilnahme am Einbürgerungstest oder Test Leben in Deutschland)
- Arbeitsvertrag sowie 3 Einkommensnachweise bzw. Steuerbescheid oder betriebswirtschaftliche Auswertung (bei Selbstständigen)
- Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland für die letzten 5 Jahre (nur EU-Bürger).
Dokumente
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Einbürgerung | 06031 83-2523 |