Einbürgerung
Der Fachdienst Ordnungsrecht ist zuständig für die Beratung und Aufnahme des Einbürgerungsantrages von Bewohnerinnen und Bewohner folgender Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Wetteraukreises:
Gemeinde Echzell, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Ober-Mörlen, Ranstadt, Rockenberg und Wöllstadt sowie die Städte Münzenberg und Reichelsheim.
Im Übrigen das jeweilige Bürgerbüro der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung mit 7.500 Einwohnern und mehr.
Benötigte Unterlagen
Für die Einbürgerung sind neben dem Antrag im Regelfall folgende Originalunterlagen vorzulegen:
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung)
- gültiger Pass mit Aufenthaltserlaubnis
- ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Abschluss einer deutschen Hauptschule oder höherwertig) bzw. Bescheinigung über eine bestandene Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1) oder höherwertig
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige (Abschlusszeugnis einer deutschen Hauptschule oder höherwertig mit mindestens Note „4“ im Fach Politik und Wirtschaft) bzw. Bescheinigung über die Teilnahme am Einbürgerungstest oder Test Leben in Deutschland)
- Arbeitsvertrag sowie 3 Einkommensnachweise bzw. Steuerbescheid oder betriebswirtschaftliche Auswertung (bei Selbstständigen)
- Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland für die letzten 8 Jahre (nur EU-Bürger).
Dokumente
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
. Einbürgerung | 06031 83-2523 |