Einbürgerung

Der Fachdienst Ordnungsrecht ist zuständig für die Beratung und Aufnahme des Einbürgerungsantrages von Bewohnerinnen und Bewohner folgender Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Wetteraukreises:

Gemeinde Echzell, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Ober-Mörlen, Ranstadt, Rockenberg und Wöllstadt sowie die Städte Münzenberg und Reichelsheim.

Im Übrigen das jeweilige Bürgerbüro der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung mit 7.500 Einwohnern und mehr.

Benötigte Unterlagen

Für die Einbürgerung sind neben dem Antrag im Regelfall folgende Originalunterlagen vorzulegen:

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung)
  • gültiger Pass mit Aufenthaltserlaubnis
  • ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Abschluss einer deutschen Hauptschule oder höherwertig) bzw. Bescheinigung über eine bestandene Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1) oder höherwertig
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige (Abschlusszeugnis einer deutschen Hauptschule oder höherwertig mit mindestens Note „4“ im Fach Politik und Wirtschaft) bzw. Bescheinigung über die Teilnahme am Einbürgerungstest oder Test Leben in Deutschland)
  • Arbeitsvertrag sowie 3 Einkommensnachweise bzw. Steuerbescheid oder betriebswirtschaftliche Auswertung (bei Selbstständigen)
  • Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland für die letzten 8 Jahre (nur EU-Bürger).

Ansprechpartner/innen

NameTelefonFaxRaumE-Mail
. Einbürgerung06031 83-2523E-Mail

Zuständig

Ordnungsrecht