Einbürgerung

Die Kreisverwaltung des Wetteraukreis am Standort Europlatz in Friedberg ist für die Beratung und Entgegennahme von Anträgen auf Einbürgerung für folgende Städte und Gemeinden zuständig:
Echzell, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Ober-Mörlen, Ranstadt, Rockenberg, Wöllstadt, sowie die Städte Münzenberg und Reichelsheim.

Für die restlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen ist das jeweilige Bürgerbüro bzw. Standesamt zuständig. Für Einwohner der Stadt Friedberg/H. ist das dortige Rathaus zuständig. Dieses erreichen Sie per E-Mail.

Mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27.06.2024 wird unter anderem die erforderliche Aufenthaltszeit von derzeit acht Jahre auf füng Jahre reduziert.

Zeitliche Voraussetzung
Der/Die Antragsteller(in) erfüllt die erforderliche rechtmäßige Aufenthaltszeit von fünf Jahren.

Benötigte Unterlagen

Neben dem Antrag sowie den dazu erforderlichen Formularen sind im Regelfall folgende Originalunterlagen vorzulegen:

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (bei ausländischen Dokumenten mit Übersetzung)
  • gültiger Pass mit Aufenthaltserlaubnis
  • ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Abschluss einer deutschen Hauptschule oder höherwertig) bzw. Bescheinigung über eine bestandene Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1) oder höherwertig
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige (Abschlusszeugnis einer deutschen Hauptschule oder höherwertig mit mindestens Note „4“ im Fach Politik und Wirtschaft) bzw. Bescheinigung über die Teilnahme am Einbürgerungstest oder Test Leben in Deutschland)
  • Arbeitsvertrag sowie drei Einkommensnachweise bzw. Steuerbescheid oder betriebswirtschaftliche Auswertung (bei Selbstständigen)
  • Für EU-Bürger: Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland für die letzten fünf Jahre (Rentenversicherungsverlauf – zu beantragen bei der deutschen Rentenversicherung ).

Rechtliche Grundlagen

Unter folgendem Link  finden Sie Informationen zum Antrag auf Einbürgerung in Form eines Online-Formulars.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Raum E-Mail
Postfach Einbürgerung 06031 83-2523 | 2549 E-Mail

Zuständig

Ordnungsrecht