Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Staatsangehörigkeitsrecht
Der Kreisausschuss des Wetteraukreises ist als Staatsangehörigkeitsbehörde u.a. zuständig für die Feststellung oder den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Als Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit und damit die Zuordnung einer natürlichen Person zur Bundesrepublik Deutschland reicht im Alltag in der Regel der Besitz eines Reisepasses oder Personalausweises aus.
Manchmal ist es jedoch notwendig, den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber einer öffentlichen Stelle nachzuweisen (z.B. bei Adoptionsverfahren). Dieser Nachweis ist mittels eines Staatsangehörigkeitsausweises (Staatsangehörigkeitsurkunde) zu führen. Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist. Dabei prüft die Staatsangehörigkeitsbehörde ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben bzw. ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit eventuell verloren haben. Daher sind neben den Angaben zu Ihrer Person auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit ableiten (u.a. Eltern/Großeltern).
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises,
- Erweiterte Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
- Beglaubigte Kopie des Personalausweises / Reisepasses,
- Geburtsurkunde (bei ausländischen Urkunden zusätzlich beglaubigte Übersetzung),
- Beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils mit Rechtskraftvermerk (wenn vorhanden),
- Geburtsurkunden bzw. Heiratsurkunden von den Personen, von denen die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird (Eltern und Großeltern),
- Nachweis der deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle, die den urkundlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit verlangt,
Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein und werden dann nachgefordert.
Die Urkunden müssen im Original oder in amtlich oder notariell beglaubigter Fotokopie des Originals vorgelegt werden.
Der Antrag ist einzureichen bei:
Kreisausschuss des Wetteraukreises
-Staatsangehörigkeitsbehörde-
Europaplatz
61169 Friedberg
Kosten
Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 51,00 Euro.
Rechtliche Grundlagen
- Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
- Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung (StAGebV)
- Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Termine
Beratungsgespräche zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung sind ausschließlich per Telefon und nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Eine schriftliche Antragstellung auch ohne vorherige Beratung ist jederzeit per Briefpost möglich. Für eine Kontaktaufnahme melden Sie sich bitte per Briefpost, E-Mail oder telefonisch.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Natalia Barbu | 06031 83-2517 | 06031 83-922517 | 202 | |
Rita Branca | 06031 83-2513 | 06031 83-912513 | 202 |