Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Führungszeugnis, polizeiliches
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (zum Beispiel Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (zum Beispiel Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Ein „erweitertes Führungszeugnis“ benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (zum Beispiel Schule, Sportverein).
Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist. (Quelle: Bundeamt für Justiz)
Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen.
Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.
Weitere Informationen hier
Benötigte Unterlagen
Unter bestimmte Voraussetzungen kann ein Antrag auf Führungszeugnis auch online gestellt werden.
Kosten
13 Euro
Weitere Informationen finden Sie hier: Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis
Zuständig
Ordnungsämter der Kommunen