Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Standesamtaufsicht

Das Sachgebiet Standesamtswesen hat neben der Bearbeitung von Namensänderungen auch die fachliche Aufsicht über die Amtsführung der Standesbeamten der 25 Städte und Gemeinden im Wetteraukreis.

Die Standesamtsaufsicht ist das Bindeglied zwischen den Standesämtern und der oberen Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Die Aufgaben im Personenstandswesen werden vornehmlich von den Standesämtern wahrgenommen. Das sind vor allem die Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften oder Sterbefällen und damit zusammenhängenden Beurteilungen nach staatsangehörigkeitsrechtlichen, namensrechtlichen oder abstammungsrechtlichen Kriterien. Bei schwierigen rechtlichen Aufgaben, insbesondere im Zusammenhang mit internationalem Privatrecht und ausländischem Recht, werden die Standesämter von der unteren Aufsichtsbehörde unterstützt.

Die Aufsichtsbehörde erteilt Auskünfte, berät und gibt Stellungnahmen ab. In regelmäßigen Abständen werden Aufsichtsprüfungen durchgeführt. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet die örtliche Prüfung der Standesämter und hier insbesondere

  • die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamten sowie
  • die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamten
  • Die Standesamtsaufsicht nimmt u.a. folgende Aufgaben wahr:
  • Prüfung der Fortbildungsverpflichtung der Standesbeamten;
  • Organisation der Frühjahrs- und Herbstschulungen für Standesbeamte;
  • Fortführung der Zweitbücher der Personenstandsbücher;
  • Beteiligung an Gerichtsverfahren, v.a. bei Gerichtlichen Berichtigungen gem. §§ 47 ff. PStG;
  • Prüfung ausländischer Urkunden auf die Rechtswirksamkeit im deutschen Rechtsbereich;
  • Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung;
  • Vorbeglaubigung von deutschen Urkunden, die von einem Standesamt im Wetteraukreis ausgestellt wurden, zur Vorlage beim Regierungspräsidium Darmstadt zum Erhalt einer Legalisation / Apostille;

Rechtliche Grundlagen

  • Hessische Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStGAV);
  • Grundgesetz (GG);
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB);
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB);
  • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG);
  • Bundesvertriebenengesetz (BVFG);
  • Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
  • Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht;
  • EU- Gesetzgebung im Familien-, Ehe- und Kindschaftsrecht;
  • Zwischenstaatliche Vereinbarungen zum Personenstandswesen;
  • Personenstandsgesetz (PStG);
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV);
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV);
  • Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG);
  • Transsexuellengesetz (TSG);
  • Adoptionsgesetz (AdoptG);
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG).

Termine

Beratungsgespräche sind ausschließlich per Telefon und nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Eine schriftliche Antragstellung ohne vorherige Beratung ist jederzeit per Briefpost möglich. Für eine Kontaktaufnahme melden Sie sich bitte per Briefpost, E-Mail oder telefonisch.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Natalia Barbu 06031 83-2517 06031 83-922517 202 E-Mail
Rita Branca 06031 83-2513 06031 83-912513 202 E-Mail

Zuständig

Ordnungsrecht