Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Das Ziel von Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist es, Pflegepersonen zu entlasten, und Pflegebedürftigen dabei zu helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und den Alltag weiterhin selbständig bewältigen zu können.

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege haben seit dem 01.01.2017 einen Anspruch auf einen zweckgebundenen einzusetzenden Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser Entlastungsbetrag kann für Betreuungs- oder aber auch für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden. Die Leistung ist durch einen anerkannten Anbieter zu erbringen. Die Kosten können nach Rechnungslegung bis zum Monatshöchstbetrag erstattet werden. 

Es gibt unterschiedliche Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:

Betreuungsangebote in der Häuslichkeit, Betreuungsgruppen, Ausflüge, aktivierende Gruppenangebote, Beratungsangebote, aber auch Schulungen und Qualifizierungen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen.  

Durch die am 08.05.2018 in Kraft getretene Pflegeunterstützungsverordnung im Bundesland Hessen wurden Regularien geschaffen, damit eine Anerkennung von Anbietern erfolgen kann. Um die entsprechenden Entlastungsleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, ist eine Anerkennung erforderlich. Für Anbieter, deren Betriebssitz sich im Wetteraukreis befindet, erfolgt eine Anerkennung durch den Wetteraukreis.

Die Pflegeunterstützungsverordnung unterscheidet zwischen fünf Anbieterformen:

Anbieterform I:
Nicht gewerblich tätige juristische Personen (insbesondere freie Träger, Einrichtungen und Organisationen), die qualifiziert ehrenamtlich Tätige unter fachlicher Anleitung als leistungserbringende Personen einsetzen.

Anbieterform II:
Gewerblich Tätige im Sinne des § 15 Einkommenssteuergesetzes und selbständig Tätige im Sinne des § 18 ESTG mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen oder geringfügig Beschäftigten.

Anbieterform III:
Qualifizierte Einzelpersonen, die ihre Leistungen im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses bei der leistungserbringenden Person im häuslichen Bereich anbieten.

Anbieterform IV:
Einzelpersonen, die den Vorgaben der Nachbarschaftshelfer/innen entsprechen.

Anbieterform V:
Ambulante Pflegedienste - diese werden aufgrund der an sie gestellten Qualitäts- und Strukturanforderungen automatisch mit Abschluss des Vertrages nach §72 SGB XI als Entlastungsdienst anerkannt.

Sollten Sie Interesse haben, ein Unterstützungsangebot mit ehrenamtlich Engagierten für Pflegebedürftige aufzubauen und anerkennen oder sich dahingehend beraten zu lassen, steht Ihnen Frau Birgit Baier im Fachdienst Soziale Hilfen gerne zur Verfügung.

Sofern Sie Informationen zu einzelnen Diensten haben möchten oder einen Hauswirtschaftsdienst suchen, können Sie sich an den Pflegestützpunkt wenden.

Alle Dienste finden Sie auch im GIS.

Rechtliche Grundlagen

Paragraf 45a SGB XI und die Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV)

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Birgit Baier 06031 83-3461 06031 83-913461 U04b E-Mail

Zuständig

Leben im Alter