Pflege-Fachberatung

Die Pflege-Fachberatung sichtet die eingereichten Anträge und Unterlagen, die bei der Hilfe zur Pflege eingehen, und ermittelt den Hilfebedarf für pflegebedürftige Menschen, die aus ihren eigenen Mitteln den anstehenden Pflegebedarf nicht selbst bestreiten können und Sozialleistungen nach dem SGB XII (Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz) gewährt bekommen. Sie ist zur Bedarfsermittlung in den Bereichen Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung mit Aufstellung einer Hilfeplanung standardisiert eingeschaltet.

Der gesetzliche Auftrag, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und die hilfebedürftigen Menschen gleichzeitig zu befähigen, unabhängig von der Hilfe zu leben, wird im Hilfeplan aufgenommen. Dabei ist die individuelle Lebenssituation eines jeden Einzelnen ausschlaggebend.

Die Hilfeplanung wird gemeinsam mit dem betroffenen Personenkreis erarbeitet. Dadurch wird  die Sicherstellung der Pflege mithilfe von Leitlinien umgesetzt.

  • Ganzheitliche, aktivierende Pflege
  • Aktivierung des Selbsthilfepotentials
  • Ausdehnung von Pflegeprävention
  • Einsatz von häuslicher vor stationärer Pflege
  • Rehabilitation vor Pflege
  • Hilfsmitteleinsatz vor personeller Hilfe
  • Pflegegeld vor Pflegesachleistung und
  • Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Ingrid Ollendiek 06031 83-3409 06031 83-913409 U04b E-Mail

Zuständig

Leben im Alter