Pflegesatzverhandlungen für Alten- und Pflegeheime

Alle Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen (Alten- und Pflegeheimen) müssen für die Pflege und Unterbringung pro Tag einen Betrag zahlen, welcher sich aus den Kostenpositionen Pflegesatz, Investitionskosten und Unterkunft und Verpflegung zusammensetzt.

Die Höhe dieser Kostenpositionen werden im Rahmen von Verhandlungen mit dem Träger der Einrichtung ausgehandelt.

Durch die Verhandlungen sorgt die Revision dafür, dass die Pflege und Unterbringung in den stationären Pflegeeinrichtungen des Wetteraukreises in der angemessenen Qualität zu einem möglichst günstigen Preis erbracht wird.

Zuständig

Fachbereich Jugend und Soziales