Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Umstellung/Umtausch einer Fahrerlaubnis/eines Führerscheins
Digitaler Antrag
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis digital umstellen oder umtauschen wollen, sind andere Unterlagen notwendig als beim herkömmlichen Antrag. Das heißt:
Alle erforderlichen Unterlagen inkl. Passbild müssen in einer geeigneten Datei digital hochgeladen werden.
Für die digitale Antragstellung stehen zwei Optionen zur Verfügung:
Option 1: Authentisierung per Personalausweis/elektronischem Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und PIN sowie ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone. Das Mindestalter für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) beträgt 16 Jahre.
Option 2: Authentisierung per Personalausweis, Reisepass oder einem vergleichbaren Dokument (Vorder- und Rückseite des Dokuments in digitaler Form).
Benötigte Unterlagen
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (digital)
- Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) (digital)
- e-Payment-Verfahren (Paypal, Giropay, Giropay/Paydirekt und VISA-/Mastercard-Kreditkarte)
Kosten
Per E-Payment zu bezahlen:
25,30 Euro
Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.
Besonderes
Die Antragstellenden erhalten eine schriftliche Mitteilung, sobald der neue Kartenführerschein abholbereit ist. Die Abholung erfolgt nur unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.
Es wird darauf hingewiesen, sollte bei Abholung festgestellt werden, dass der Führerschein aufgrund der im Online-Antrag bereitsgestellten Kopie des Lichbildausweises oder des Führerscheins fehlerhaft sein, dass ein neuer kostenpflichtiger Führerschein bestellt werden muss.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Fahrerlaubnisbehörde | 06031 83-2149 | 06031 83-912138 |