Unterstützungen für Asylbewerber
Die Fachstelle Migration gewährt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die im Folgenden näher beschrieben werden:
Die Leistungen nach dem AsylbLG sind in Kürze dargestellt:
- Grundleistungen gem. § 3 AsylbLG (zur Deckung des täglichen Bedarfs)
in Form von Geld oder Sachleistungen. Hierzu zählt auch der notwendige Bedarf an Unterbringung und Heizung - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gem. § 4 AsylbLG
- Sonstige Leistungen gem. § 6 AsylbLG sofern im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichern Mitwirkungspflicht erforderlich
Weitere Informationen:
- Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen
- Spätaussiedler/innen und Vertriebene: Beratung und Unterbringung
- Abrechnungsdienst / Krankenhilfe
Benötigte Unterlagen
1. Eines der folgenden, gültigen Ausweispapiere:
- Aufenthaltsgestattung (zur Durchführung des Asylverfahrens) nach dem Asylverfahrensgesetz
- Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes
- Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs.1, § 24 oder § 25 Abs.4 oder 5
des Aufenthaltsgesetzes
2. Nachweis über Wohnsitz im Wetteraukreis (Meldebescheinigung)
3. Nachweise bzw. Erklärung über Mittellosigkeit
Rechtliche Grundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Sprechzeiten
Dienstag
8:30 Uhr – 12:30 Uhr
13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag
8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
oder nach vorheriger Terminabsprache
Ansprechpartner/innen
Leistungssachbearbeitung
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Migration Leistung | 06031 83-3578 |
Krankenhilfe
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Krankenhilfe | 06031 83-3404 |