Unterstützungen für Asylbewerber

Die Fachstelle Migration gewährt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die im Folgenden näher beschrieben werden:

Die Leistungen nach dem AsylbLG sind in Kürze dargestellt:

  • Grundleistungen gem. § 3 AsylbLG (zur Deckung des täglichen Bedarfs)
    in Form von Geld oder Sachleistungen. Hierzu zählt auch der notwendige Bedarf an Unterbringung und Heizung
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gem. § 4 AsylbLG
  • Sonstige Leistungen gem. § 6 AsylbLG sofern im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichern Mitwirkungspflicht erforderlich

Weitere Informationen:

  • Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen
  • Spätaussiedler/innen und Vertriebene: Beratung und Unterbringung
  • Abrechnungsdienst / Krankenhilfe

Benötigte Unterlagen

1. Eines der folgenden, gültigen Ausweispapiere:

  • Aufenthaltsgestattung (zur Durchführung des Asylverfahrens) nach dem Asylverfahrensgesetz
  • Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs.1, § 24 oder § 25 Abs.4 oder 5
    des Aufenthaltsgesetzes

2. Nachweis über Wohnsitz im Wetteraukreis (Meldebescheinigung)

3. Nachweise bzw. Erklärung über Mittellosigkeit

Rechtliche Grundlagen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Sprechzeiten

Dienstag
8:30 Uhr  – 12:30 Uhr
13:30 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag
8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
oder nach vorheriger Terminabsprache

Ansprechpartner/innen

Leistungssachbearbeitung

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Migration Leistung 06031 83-3578 E-Mail

Krankenhilfe

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Krankenhilfe 06031 83-3404 E-Mail

Zuständig

 Migration