Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Nichtsesshafte/Durchwanderer

1. Durchwanderer
Menschen ohne festen Wohnsitz
, die sich auf der Durchreise im Wetteraukreis befinden, können einen Tagessatz erhalten (jedoch maximal 5 Tagessätze im Monat). Die Auszahlung erfolgt in der Fachberatungsstelle Wetterau, Am Wartfeld 15, 61169 Friedberg (Hessen).

Für eine kurzzeitige Unterkunft, insbesondere in den Wintermonaten, dient die im Karl-Wagner-Haus befindliche Herberge, Alte Bahnhofstr. 3, 61169 Friedberg. Neben der Unterkunft, Verpflegung, Körper- und Wäschepflege ist die Notversorgung mit Kleidung (Kleiderkammer) und die Auszahlung des Barbetrages sichergestellt.
Die Herberge ist an sieben Tagen in der Woche durchgehend geöffnet.

2. Stationäre Hilfen
Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, können eine Bleibe Karl-Wagner-Hause finden. Überörtlicher Träger der stationären Maßnahme ist der Hessische Landesverband für Innere Mission in Darmstadt (Tel. 061518010).

Im Wohnheim wird den Hilfesuchenden im wesentlichen bei folgenden Problemlagen geholfen:

  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe nach einer Haftentlassung
  • Hilfe bei Suchtproblemen (Alkohol und andere Drogen, Spielsucht, usw)

3. Ambulante Hilfen "Betreutes Wohnen"
Auf dem Weg zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft werden Hilfesuchende, die in einer Wohnung leben, von Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen und Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern unterstützt. Diese sind zum Beispiel Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Karl-Wagner-Hauses (Alte Bahnhofstr. 3, 61169 Friedberg).

Hilfestellung wird vorwiegend bei der Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung, der pünktlichen Zahlung der Miete, in der Gesundheitsvorsorge und ändern des Suchtverhaltens, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Erlangung und Sicherung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes bei Menschen unter 65 Jahren und bei strafrechtlichen Konflikten geleistet.

Landeswohlfahrtsverband Hessen

Benötigte Unterlagen

Ein gültiger Personalausweis mit dem ein Eintrag "ohne festen Wohnsitz", oder eine Abmeldebescheinigung der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des letzten festen Wohnsitzes.

 

Rechtliche Grundlagen

Für folgende Menschen sind diese Dienstleistungen vorgesehen:

  1. Menschen ohne festen Wohnsitz - Durchwanderer
  2. Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind.
  3. Menschen in Wohnungen, die auf dem Weg zur Wiedereingliederung in die
    Gesellschaft Hilfe benötigen

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Birgit Baier 06031 83-3461 06031 83-913461 U04b E-Mail

Zuständig

Soziale Hilfen