Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht/Antrag auf Ermäßigung

Am Info-Punkt B können Kundinnen und Kunden einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten.

Weitere Voraussetzungen zur Befreiung entnehmen Sie bitte dem Antragsformular des Beitragsservices ARD/ZDF/Deutschlandradio (früher GEZ).

Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen wenden Sie sich bitte direkt an:
Telefon: 0185 9995 0400 oder online an den Beitragsservice.

Benötigte Unterlagen

Wenn vorhanden:

  • Bescheid über Arbeitslosengeld II
  • Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter
  • Schwerbehindertenausweis (u.a. Merkzeichen RF).

Zuständig

Beitragsservice (früher GEZ)