Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht/Antrag auf Ermäßigung

Am Info-Punkt A können Kundinnen und Kunden Ihre Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht stellen.

Weitere Voraussetzungen zur Befreiung entnehmen Sie bitte dem Antragsformular des Beitragsservices ARD/ZDF/Deutschlandradio (früher GEZ).
Wir beglaubigen auf dem Antragsformular den Bescheid und schicken Ihren Antrag an den Beitragsservice ARD/ZDF/Deutschlandradio (früher GEZ).
Der Beitragsservice entscheidet über Ihren Antrag und informiert Sie schriftlich.

Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen wenden Sie sich bitte direkt an:
Telefon: 0185 99 95 04 00 oder www.rundfunkbeitrag.de/service

Benötigte Unterlagen

Wenn vorhanden:

  • Bescheid über Arbeitslosengeld II
  • Bescheid über Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter
  • Schwerbehindertenausweis (u.a. Merkzeichen RF).

Zuständig

Beitragsservice (früher GEZ)