Bei Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger kann sich unter bestimmten Umständen herausstellen, dass die von der Pflegekasse gewährten Pflegeleistungen zur Abdeckung entstehender Kosten nicht ausreichen. Es besteht daher die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach den Vorschriften des SGB XII zu erhalten.
Ein solcher Fall liegt vor, wenn zum Beispiel pflegende Angehörige durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, die Leistungen der Pflegekasse infolge des vorliegenden individuellen Hilfebedarfs zur Bestreitung anfallender Kosten jedoch nicht ausreichen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf SGB XII Leistungen (Sozialhilfeantrag)
- Nachweise über monatliches Einkommen und bestehendes Vermögen (auch Immobilien und Wertpapiere)
- Kopie bestehender Übergabeverträge z.B. von Haus- und Grundbesitz
- Nachweise über monatliche Lebenshaltungskosten
- Einstufungsbescheid der Pflegekasse
- Nachweis über die Höhe der Kosten der ambulanten Pflege
- Bei Personensorge: Kopie des Betreuer/ innenausweises
Ansprechpartner/innen
Soziale Hilfen West (Bad Nauheim, Butzbach, Florstadt, Friedberg, Limeshain, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt)
Name |
Telefon |
Fax |
Raum |
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Geschäftszimmer Pfingstweide 7 |
06031 83-3928 |
06031 83-913928 |
03 |
E-Mail
|
Soziale Hilfen Ost (Altenstadt, Bad Vilbel, Büdingen, Echzell, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Karben, Kefenrod, Nidda, Ortenberg, Ranstadt)
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E-Mail |
Geschäftszimmer Berliner Straße 31 |
06042 989-3421 |
06042 989-493434 |
16 |
E-Mail
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Zuständig
Soziale Hilfen Ost/West