Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung - Familienentlastender Dienst
Assistenzleistungen dienen der selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags, sowie einer selbstbestimmten und eigenständigen Tagesstruktur. Ziel der Leistung im ersten Lebensabschnitt ist vorrangig die soziale Teilhabe der anspruchsberechtigten Kinder und nicht mehr die Entlastung der Eltern, sowie die Ermöglichung der sozialen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mit Hilfe von Fachleistungsstunden. Dem Menschen mit Behinderung wird die Möglichkeit eröffnet, autonomer und selbstständiger außerhalb des Elternhauses zu sein. Durch das flexible Hilfeangebot soll eine vorzeitige stationäre Unterbringung verhindert werden.
Zu den leistungsberechtigten Personen gehören Menschen mit
- körperlichen Beeinträchtigungen,
- seelischen Beeinträchtigungen,
- geistigen Beeinträchtigungen und / oder
- Sinnesbeeinträchtigungen,
die Sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern oder Menschen, die von einer solchen Beeinträchtigung bedroht sind.
Der örtliche Träger der Eingliederungshilfe ist zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe an Personen bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung und darüber hinaus für Personen die erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt haben.
Die Antragsunterlagen werden vom Wetteraukreis oder der Lebenshilfe Wetterau e.V. Friedberg ausgehändigt. Die Lebenshilfe Wetterau e.V. erstellt eine Empfehlung über den Umfang, die Gestaltung der Leistung und der Qualifizierung des Personals.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf SGB XII Leistungen (Sozialhilfeantrag)
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Nachweise über monatliche Belastungen im Rahmen der Lebenshaltung
- Ärztliche Bestätigung, dass der Antragsteller dem Personenkreis des § 53 SGB XII zugehörig ist
- Empfehlung der Lebenshilfe Wetterau e.V.
Kosten
Ob Kosten erhoben werden ist einkommensabhängig.
Rechtliche Grundlagen
§ 78 SGB IX i.V.m. 99 SGB IX
Termine
Termine können nach telefonischer Rücksprache mit den angegebenen Ansprechpartner/innen oder der Lebenshilfe Wetterau e.V. vereinbart werden.
Anschrift (Post)
Wetteraukreis
Fachstelle 3.3.4 Eingliederungshilfe Steuerung
Europaplatz
61169 Friedberg
Ansprechpartner/innen
Zuständig für die Wartbergschule Friedberg und die Orte: Butzbach, Echzell
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Alexandra Weizel | 06031 83-2548 | 06031 83-913341 | 205 |
Zuständig für die Johann-Peter-Schäfer-Schule und die Orte: Nieder Weisel, Friedberg, Münzenberg, Ober Mörlen, Reichelslheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Monika Olczyk | 06031 83-3211 | 06031 83-913211 | 14 |
Zuständig für die Sophie-Scholl-Schule Bad Nauheim, die Hammerwaldschule Hirzenhain und die Orte: Bad Vilbel, Butzbach, Nieder Weisel, Echzell, Gedern, Karben, Limeshain, Münzenberg, Nidda, Niddatal, Ober Mörlen, Ortenberg, Ranstadt, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Michele Seipp | 06031 83-3628 | 06031 83-913628 | 14 |