Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung - Familienentlastender Dienst

Assistenzleistungen dienen der selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags, sowie einer selbstbestimmten und eigenständigen Tagesstruktur. Ziel der Leistung im ersten Lebensabschnitt ist vorrangig die soziale Teilhabe der anspruchsberechtigten Kinder und nicht mehr die Entlastung der Eltern, sowie die Ermöglichung der sozialen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mit Hilfe von Fachleistungsstunden. Dem Menschen mit Behinderung wird die Möglichkeit eröffnet, autonomer und selbstständiger außerhalb des Elternhauses zu sein. Durch das flexible Hilfeangebot soll eine vorzeitige stationäre Unterbringung verhindert werden.

Zu den leistungsberechtigten Personen gehören Menschen mit

  •  körperlichen Beeinträchtigungen,
  •  seelischen Beeinträchtigungen,
  •  geistigen Beeinträchtigungen und / oder
  •  Sinnesbeeinträchtigungen,

die Sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern oder Menschen, die von einer solchen Beeinträchtigung bedroht sind.

Der örtliche Träger der Eingliederungshilfe ist zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe an Personen bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung und darüber hinaus für Personen die erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt haben.

Die Antragsunterlagen werden vom Wetteraukreis oder der Lebenshilfe Wetterau e.V. Friedberg ausgehändigt. Die Lebenshilfe Wetterau e.V. erstellt eine Empfehlung über den Umfang, die Gestaltung der Leistung und der Qualifizierung des Personals.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf SGB XII Leistungen (Sozialhilfeantrag)
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Nachweise über monatliche Belastungen im Rahmen der Lebenshaltung
  • Ärztliche Bestätigung, dass der Antragsteller dem Personenkreis des § 53 SGB XII zugehörig ist
  • Empfehlung der Lebenshilfe Wetterau e.V.

Kosten

Ob Kosten erhoben werden ist einkommensabhängig.

Rechtliche Grundlagen

§ 78 SGB IX i.V.m. 99 SGB IX

Termine

Termine können nach telefonischer Rücksprache mit den angegebenen Ansprechpartner/innen oder der Lebenshilfe Wetterau e.V. vereinbart werden.

 

Anschrift (Post)

Wetteraukreis
Fachstelle 3.3.4 Eingliederungshilfe Steuerung
Europaplatz
61169 Friedberg

Ansprechpartner/innen

Zuständig für die Wartbergschule Friedberg und die Orte: Butzbach, Echzell

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Alexandra Weizel 06031 83-2548 06031 83-913341 205 E-Mail

Zuständig für die Johann-Peter-Schäfer-Schule und die Orte: Nieder Weisel, Friedberg, Münzenberg, Ober Mörlen, Reichelslheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Monika Olczyk 06031 83-3211 06031 83-913211 14 E-Mail

Zuständig für die Sophie-Scholl-Schule Bad Nauheim, die Hammerwaldschule Hirzenhain und die Orte: Bad Vilbel, Butzbach, Nieder Weisel, Echzell, Gedern, Karben, Limeshain, Münzenberg, Nidda, Niddatal, Ober Mörlen, Ortenberg, Ranstadt, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Michele Seipp 06031 83-3628 06031 83-913628 14 E-Mail

Zuständig

Eingliederungshilfe Steuerung