Hausnotruf

Für ältere Menschen, die alleine leben, besteht die Möglichkeit sich eine Hausnotrufanlage einrichten zu lassen. Hier soll im Bedarfsfall eine schnelle Form der Anforderung von Hilfe ermöglicht werden.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf SGB XII Leistungen (Sozialhilfeantrag)
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Nachweise über monatliche Belastungen im Rahmen der Lebenshaltung
  • Ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit der Hilfe
  • Ablehnungsbescheid der Pflegekasse

Kosten

Bei Hausnotrufanlagen werden, ähnlich wie bei Telefonanlagen, monatliche Teilnehmergebühren von den Betreibern gefordert. Die monatlichen Grundgebühren können durch den Sozialhilfeträger gezahlt werden.
Die Prüfung einer Kostenübernahme ist einkommens- und vermögensabhängig.
Eine Bezuschussung durch den Sozialhilfeträger kann nur in den Fällen erfolgen, in denen durch die Kranken- und Pflegekassen keine Möglichkeit der Kostenübernahme bestehen.

Rechtliche Grundlagen

Anbieter von Hausnotrufanlagen haben den Bestimmungen des § 78 SGB XI zu entsprechen.

Besonderes

Die Abrechnung der monatlichen Grundgebühren erfolgt direkt zwischen den Anbietern und dem Sozialhilfeträger.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Geschäftszimmer Berliner Straße 31 06042 989-3421 06042 989-493434 16 E-Mail

Zuständig

Soziale Hilfen Ost/West