Der Wetteraukreis übernimmt die ungedeckten Kosten für pflegebedürftige ältere Menschen, die nicht in der Lage sind aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen die Kosten einer Pflegeheimunterbringung zu bestreiten.
Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt nach den Vorschriften des SGB XII.
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt eine Gewährung von Leistungen nach dem Nettoprinzip, d.h. dass von Seiten des/ der Unterstützten die als Einkommen gerechneten Renten direkt an das Pflegeheim zu zahlen sind.
Ebenfalls erfolgt die Zahlung des von der Pflegekasse gewährten Pflegegeldes direkt an die Pflegeeinrichtung.
Bei dem sich nach Gegenüberstellung der Pflegeheimkosten und dem einzusetzenden Einkommen ergebende Differenzbetrag prüft der Sozialhilfeträger die Kostenübernahme.
Die Rechnungsstellung an die Fachstelle Soziale Hilfen erfolgt direkt durch das Pflegeheim.
Im Rahmen der Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger werden die Voraussetzungen zur Gewährung eines Barbetrages (Taschengeld) geprüft. Bei Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen wird ein Barbetrag gewährt, der monatlich zur Auszahlung kommt.
Verantwortlich ist die Fachstelle, in deren Gemeinde der Leistungsempfänger zuletzt gewohnt hat. Dort erhalten Sie die benötigten Unterlagen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf SGB XII Leistungen (Sozialhilfeantrag)
- Nachweise über monatliches Einkommen und bestehendes Vermögen (auch Immobilien und Wertpapiere)
- Kopie bestehender Übergabeverträge z.B. von Haus- und Grundbesitz
- Einstufungsbescheid der Pflegekasse
- Bei Personensorge: Kopie des Betreuer/ innenausweises
Ansprechpartner/innen
Soziale Hilfen West (Bad Nauheim, Butzbach, Florstadt, Friedberg, Limeshain, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt)
Name |
Telefon |
Fax |
Raum |
E-Mail |
Geschäftszimmer Pfingstweide 7 |
06031 83-3928 |
06031 83-913928 |
03 |
E-Mail
|
Soziale Hilfen Ost (Altenstadt, Bad Vilbel, Büdingen, Echzell, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Karben, Kefenrod, Nidda, Ortenberg, Ranstadt)
Name |
Telefon |
Fax |
Raum |
E-Mail |
Geschäftszimmer Berliner Straße 31 |
06042 989-3421 |
06042 989-493434 |
16 |
E-Mail
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Zuständig
Soziale Hilfen Ost/West