Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Wohngeld
Das Wohngeld hilft einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürger ihre Wohnkosten zu bezahlen. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Sie Ihren Wohngeldanspruch unverbindlich berechnen.
Zum 01.01.2023 ist das neue Wohngeldplusgesetz in Kraft getreten.
Es wurde erhebliche Verbesserungen eingeführt, damit erheblich mehr Menschen der unteren Einkommensgrenzen Wohngeld beziehen können, um letztendlich die hohen Energiepreise abfedern zu können.
Im Einzelnen wurde bei der Wohngeldberechnung eine Heizkosten- und Klimakomponente in den Höchstbetrag der zu berücksichtigenden Miete mit eingerechnet, gleichzeitig wurden die Mietstufen angepasst .
Nein. Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten das Wohngeld Plus ab Januar 2023 automatisch, wenn der bisherige Bewilligungszeitraum über den 31.12.2022 hinaus geht. Erst nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Ja.
Für eine Testberechnung bei der Wohngeldstelle des Wetteraukreises vereinbaren Sie bitte online einen Telefontermin.
Hierfür benötigen Sie nachstehende Angaben für den Mietzuschuss:
- Warmmiete
- Wohnfläche in m2
- Durchschnittliches Bruttoeinkommen von allen Haushaltsmitgliedern
- Zahlen Sie Lohnsteuer?
Für die Berechnung des Lastenzuschusses benötigen Sie
- Grundsteuer
- Kreditverpflichtung für die Immobilie einschließlich Kreditrestbetrag
- Bruttoeinkommen von allen Haushaltsmitgliedern
- Wohnfläche
- Zahlen Sie Lohnsteuer?
Alternativ können Sie die Berechnung auch auf dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen online selbst durchführen
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monates, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Kreisverwaltung oder den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.
Eine umfassende Beratung erhalten Sie nur bei Ihrer Kreisverwaltung (Fachstelle Besondere Soziale Leistungen, Straßheimer Straße 1, 61169 Friedberg).
Online-Terminvereinbarung möglich! Siehe unten.
Auf Ihren Wohngeldantrag hin erteilt Ihnen die zuständige Behörde einen schriftlichen Bescheid.
Für bisher bereits im Leistungsbezug stehende Wohngeldempfänger wurde für die Heizperiode 10/21-04/22 im August 2022 ein Heizkostenzuschuss mit dem Wohngeld ausgezahlt. Ein weiterer Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 10/22 – 04/23 wurde im Januar 2023 ausgezahlt.
Mehr zum Thema Wohngeld Plus finden Sie beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Informationsmaterialien zum Download (nicht barrierefrei)
Benötigte Unterlagen
Für Mietzuschuss
- Warmmiete
- Wohnfläche in m2
- Durchschnittliches Bruttoeinkommen von allen Haushaltsmitgliedern
- Zahlen Sie Lohnsteuer?
- Zum Online-Antrag (Erstantrag)
Für Lastenzuschuss
- Grundsteuer
- Kreditverpflichtung für die Immobilie einschl. Kreditrestbetrag
- Bruttoeinkommen von allen Haushaltsmitgliedern
- Wohnfläche
- Zahlen Sie Lohnsteuer?
- Zum Online-Antrag (Erstantrag)
Möchten Sie Ihre Wohngeldhöhe vorab selbst berechnen, so können Sie das mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Besonderes
Unsere Wohngeldstelle ist für die Bearbeitung von Anträgen für alle Städte und Gemeinden des Wetteraukreises zuständig.
Achtung!
Aufgrund der Vielzahl von Anträgen bitten wir Sie, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Sobald ihr Antrag geprüft und entschieden wurde, erhalten Sie einen Wohngeldbescheid.
Termine
Persönliche Vorsprachen sind nur mit einem Termin möglich.
Dokumente
Anschrift (Post)
Wetteraukreis
Fachstelle besondere soziale Leistungen
Europaplatz
61169 Friedberg
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Iris Stamer | 06031 83-3441 | 06031 83-913441 | 9 |