Haushalt und Bilanzierung

Das Haushaltswesen kümmert sich federführend um die Haushaltsaufstellung (inkl. Anfragen der politischen Gremien) und ist für das Meldewesen an das statistische Landesamt zuständig.

Die Bilanzierung unterteilt sich in die Haupt- und Anlagenbuchhaltung.

Aufgabe der Hauptbuchhaltung ist es, die Informationen der Geschäftsbuchhaltung auf der Basis der gesetzlichen Anforderungen zu bündeln. Ebenfalls werden hier die Jahresabschlüsse erstellt.

Die Anlagenbuchhaltung ist für die Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögen zuständig. Sie buchen Zu- und Abgänge im Anlagevermögen und ermitteln/buchen die Abschreibungen langfristig eingesetzter Wirtschaftsgüter.

 

Ansprechpartner/innen

Fachstellenleitung

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