Musterstimmzettel für die Kommunalwahl

Am 15.03.2026 findet die Wahl des Kreistages des Wetteraukreises statt. 
Damit sich die Wählerinnen und Wähler zur Vorbereitung ihrer Wahlentscheidung bereits vor dem Wahltag mit dem amtlichen Stimmzettel befassen können, wird hier der Musterstimmzettel (nicht barrierefrei) für diese Wahl veröffentlicht.

Der Sprachpool des WIR - Vielfaltszentrums

Sprachmittler im Wetteraukreis

Unsere Ziele

Sprachmittler/innen sollen dazu beitragen, dass

  • Sprachbarrieren im Sozialen-, Politischen- und Bildungsbereich abgebaut werden
  • gesellschaftliche, soziale und kulturelle Teilhabe verbessert wird
  • die stets erbrachte Dolmetscherleistung Anerkennung erfährt

Wer kann das Angebot nutzen?
Behörden Institutionen, Vereine und Initiativen sowie Einrichtungen der ehrenamtlichen Hilfe für Geflüchtete

Welche Sprachen stehen zur Verfügung?

  • Amharisch
  • Arabisch
  • Bulgarisch
  • Dari
  • Englisch
  • Farsi
  • Französisch
  • Griechisch
  • Hindi
  • Irakisch
  • Kurdisch
  • Litauisch
  • Niederländisch
  • Paijabi
  • Paschto
  • Persisch
  • Polnisch
  • Portugisisch
  • Punjabi
  • Russisch
  • Slowakisch
  • Somali
  • Spanisch
  • Syrisch
  • Thailändisch
  • Tigrinya
  • Türkisch
  • Ukrainisch
  • Urdu

An wen richtet sich der Sprachpool
Die ehrenamtlichen Sprachmittler/innen des WIR - Vielfaltszentrums stehen für die Institutionen, Vereine, Organisationen und Behörden zur Verfügung.
Einsatzgebiete können z.B. Elterngespräche in Kita und Schule, Beratungsgespräche in der Migrationsberatung oder Übersetzungen zur Unterstützung der Teilhabe in Vereinen sein. Die Aufzählungen sind nicht abschließend. Fragen Sie uns gerne an!


Fragen zum Einsatz

Was kostet der Einsatz?
Der Einsatz der Sprachmittler/innen ist für Sie als Verein/Institution/ Behörde kostenfrei.
Die Dolmetschenden bekommen eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro pro angefangene Stunde.

Einsätze unter 60 Minuten = 15 Euro
Einsätze über 60 Minuten = 30 Euro

Wie kann ich das Angebot in Anspruch nehmen?
Nutzen Sie unser Kontaktformular für Sprachmittler/innen mind. 3 Tage – besser jedoch eine Woche vor dem Einsatzwunsch. Wir melden uns dann zügig bei Ihnen.

Wo sind keine Einsätze möglich?
Einsätze bei der Polizei, vor Gericht, im Gesundheitswesen, im Jobcenter bzw. bei der Agentur für Arbeit, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, während der Arbeitszeit sowie solche, zu denen von Amts wegen vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher bestellt werden müssen.

Ablauf des Einsatzes
Wir melden uns mit einer Zusage bei Ihnen und Sie treffen sich am vereinbarten Ort mit dem oder der Dolmetscher/in und ihrer/ihrem Klient/in.

Wer kann Sprachmittler/in werden?

Voraussetzung:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
  • Ihr Deutschniveau muss mind. B1 betragen
  • Ihre weitere Sprachkenntnis muss mind. Niveau B1 betragen
  • Kultursensibel, keine Hinweise auf extremistische Aktivitäten

Ablauf:
Sie melden sich bei uns und wir vereinbaren einen Termin für ein Gespräch.
Sind alle Voraussetzungen gegeben, können Sie bei der nächsten Basisqualifizierung (kostenfrei) teilnehmen.

Nach der Schulung sind Sie bereit für Ihre ersten Einsätze!

Wird Ihre Sprache angefragt und befindet sich der Einsatzort am nächsten zu Ihnen, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf. Falls Sie zum angefragten Zeitpunkt einen Einsatz machen können und wollen, vereinbaren wir einen Termin.

Austauschtreffen mit anderen Dolmetschenden werden regelmäßig angeboten.

Schulung und Qualifizierung
Alle ehrenamtlichen Sprachmittler/innen aus unserem Sprachpool durchlaufen eine Basisqualifizierung. Diese beinhaltet 24 Unterrichtseinheiten mit folgenden Themen:

  • Dolmetsch Übungen (Rollenspiele, Kleingruppenarbeit, Plenum)
  • Grundkenntnisse über Institutionen und Strukturen (z.B. Ausländerbehörde, Sozialamt)
  • Dolmetsch Techniken und - Strategien
  • Gesprächssteuerung und Interventionsstrategien
  • Kultursensibles Dolmetschen
  • Distanz- und Nähe Verhältnis
  • Empathie und Fähigkeit zur Selbst- und Fremdreflexion

Die ehrenamtlichen Sprachmittler/innen werden geschult in und verpflichten sich schriftlich zu bestimmten Arbeitsprinzipien (bspw. Schweigepflicht; Allparteilichkeit und Neutralität der Rolle als Dolmetscher, Transparenz, Vollständigkeit und Genauigkeit der Übersetzung, Empathie, Distanz und Nähe in Dolmetschersituationen, interkulturell kompetenter Umgang mit schwierigen Situationen).

Versicherungsschutz
Alle bürgerschaftlich engagierten Personen in Hessen genießen durch die privaten Rahmenverträge des Landes Hessen mit den Versicherungen, den Schutz der gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherung.


Das Programm in Kurzübersicht

Das Land Hessen

  • fördert die Qualifizierung und den
  • Einsatz von ehrenamtlichen Laiendolmetscher/innen bzw. Sprachmittlern
  • definiert die Förderrichtlinie und die Rahmung des Programms

Das WIR – Vielfaltszentrum

  • koordiniert die Einsätze
  • übernimmt die Kommunikation und Abrechnung mit den Dolmetschenden sowie dem Regierungspräsidium
  • organisiert Qualifizierungsmaßnahmen sowie die
  • Weiterbildungen und die Supervision der Dolmetschenden
  • ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung des Programms

Nehmen Sie Kontakt mit uns aus, hier geht es zu unserem Kontaktformular