Aktionsplan Inklusion
Mit dem Aktionsplan Inklusion bekräftigt der Wetteraukreis seinen Willen, eine Region zu gestalten, in der Vielfalt gelebt wird und jeder Mensch die Möglichkeit hat, seine Fähigkeiten und Potenziale voll zu entfalten. Die hier niedergelegten Grundsätze und Maßnahmen sind Auftrag und Basis für das Handeln der Verwaltung, der Gremien und Beteiligungen des Wetteraukreises.
Der Aktionsplan Inklusion definiert konkrete Ziele und Schritte zur Umsetzung dieser Vision sowie Indikatoren und Kennzahlen, mit deren Hilfe künftig eine jährliche Berichterstattung über den Entwicklungsstand der Inklusion im Wetteraukreis stattfinden wird. Der Plan ist gleichzeitig ein „lebendiges Dokument“, das fortgeschrieben wird.
Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 fordert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Sie ist verbindliche Grundlage für das Handeln aller staatlichen Ebenen. „Inklusion“ bedeutet die selbstverständliche Zugehörigkeit aller Menschen zur Gesellschaft. Sie verwirklicht sich in der Barrierefreiheit öffentlicher Räume, in der Zugänglichkeit von Bildung und Kultur, in der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben sowie in allen weiteren Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. „Barrierefreiheit“ bezieht sich auf Beeinträchtigungen jeder Art und Ausprägung; so benötigen beispielsweise Menschen mit einer Sehbehinderung andere Hilfsmittel oder Assistenzleistungen als Menschen mit einer Hörbehinderung, einer körperlichen Behinderung, geistigen Behinderung oder seelischen Behinderung. Das Ziel der Barrierefreiheit gilt für Menschen jedes Geschlechts, jeder Herkunft, jeder Religion, jedes sozialen Status und jedes anderen Merkmals.
Die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie erfordert das Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte und die aktive Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger.
Dokumente
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Raum | |
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Anaïs Hoffmann | 06031 83-3034 | 325 |