1.237 Neuinfektionen - Inzidenz steigt auf 871

Eine Tabelle mit den Zahlen in den Kommunen.

Die aktuellen Coronafälle.

Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Montag (24. Januar 2022) bei 28.675, 1.237 mehr als am Donnerstag gemeldet. Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, liegt laut RKI bei 871,3.

Die hochansteckende Omikron-Variante des Corona-Virus sorgt auch im Wetteraukreis für stark ansteigende Infektionszahlen.  Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs geht davon aus, dass die Zahlen weiter stark steigen werden. „Wir merken jetzt, dass wir an die Grenzen des Machbaren kommen. Es wäre gut, wenn jetzt die Schnelltest als vollwertig anerkannt würden und nicht durch eine PCR bestätigt werden müssten. Ein überfälliger Schritt, der unnötige Arbeit ersparen würde. Aktuell sind fast alle positiven Schnelltests die wir gegentesten auch in der PCR positiv.“

Wann der Peak der Welle erreicht wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Hier gelte es, die Entwicklung im europäischen Ausland weiter zu beobachten, das uns im Pandemiegeschehen derzeit in der Regel um drei bis vier Wochen voraus ist.

Man sehe aber, dass innerhalb von Gruppen die häufig getestet werden, wie beispielsweise Schülerinnen und Schüler, auch viele Infektionen entdeckt werden. „Da sind häufig auch die Familien betroffen.  Längst nicht alle Menschen, die infiziert sind, merken etwas und gehen zum Test“, so der Amtsarzt.

Erfreulich sei, dass die Zahl der Krankenhauseinweisungen noch nicht mit der stark steigenden Inzidenz zunehme. In den meisten Fällen verläuft die Infektion mit milden Symptomen wie Schnupfen, Husten und Halsschmerzen. 

Neuinfektionen wurden aus allen 25 Wetterauer Kommunen gemeldet:

  • Altenstadt 40
  • Bad Nauheim 137
  • Bad Vilbel 150
  • Büdingen 82
  • Butzbach 80
  • Echzell 26
  • Florstadt 38
  • Friedberg 118
  • Gedern 37
  • Glauburg 12
  • Hirzenhain 7
  • Karben 131
  • Kefenrod 6
  • Limeshain 36
  • Münzenberg 12
  • Nidda 28
  • Niddatal 38
  • Ober Mörlen 21
  • Ortenberg 22
  • Ranstadt 15
  • Reichelsheim 25
  • Rockenberg 11
  • Rosbach 73
  • Wölfersheim 52
  • Wöllstadt 40

Infektionsfälle in Schulen

Aus Wetterauer Schulen werden 467 Infektionsfälle gemeldet: davon 158 in Grundschulen, 264 an weiterführenden Schulen und 45 an Berufsschulen.

Zwei weitere Todesfälle

Zwei Männer im Alter von 85 und 76 Jahren sind  an den Folgen der Infektion verstorben. Damit sind seit Beginn der Pandemie 611 Menschen im Wetteraukreis an den Folgen der Infektion mit SARS-CoV-2 verstorben.

Aktuell 4.723 aktive Fälle

Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen inklusive der an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 4.723 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne.

Die hessenweite Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 3,85, 222 Menschen werden derzeit hessenweit wegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 intensivmedizinisch behandelt. Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden.

Hinsichtlich stationärer und intensivmedizinischer Behandlung verweisen wir auf die tagesaktuellen Zahlen des Landes sowie auf das DIVI-Intensivregister.

Quarantäneregeln

Aufgrund der hohen Infektionszahlen gibt es viele Fragen hinsichtlich Quarantäne und Isolation.

Derzeit gilt für Corona-Infiziert nach einem positiven Schnell- oder PCR-Test unabhängig vom Impfstatus 10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Eine Freitestung ist nach 7 Tagen möglich (Schnelltest durch Teststelle).

Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gilt: Arbeitsaufnahme nur nach Freitestung mit PCR-Test (nach 7 Tagen) möglich; zusätzliche Voraussetzung: mindestens 48 Stunden symptomfrei.

Für Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten (bspw. Partner, Eltern, Kinder etc.) gilt, 10 Tage Quarantäne. Es ist keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig. Eine Freitestung ist nach 7 Tagen möglich (Schnelltest durch Teststelle). Freitestung für Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder bereits nach 5 Tagen möglich.

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind:

  • Dreifach geimpft (geboostert).
  • Genesen und doppelt geimpft.
  • Doppelt geimpft und genesen.
  • Geimpft, genesen, geimpft.
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung).
  • Frisch genesen (max. 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests).
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate ab dem Tag der Impfung).

Weitere Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:

  • Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
  • Quarantäneregeln wie bei Haushaltsangehörigen.

Die aktuellen Regeln gibt es auch auf der Homepage des Wetteraukreis  unter.

Schnelle Impfbescheinigung in Apotheken

Die Impfbescheinigungen werden nach erfolgter Impfung vom Land per Post verschickt. In Apotheken kann schon am Folgetag nach der Impfung gegen Vorlage des Impfbuches vor Ort kostenlos eine digitale Impfbescheinigung erzeugt werden.

Impftermine für Kinder

Das Impfangebot für Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren im Impfzentrum in Wölfersheim besteht weiterhin und ist mit vorher vereinbartem Termin möglich. Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder über zwölf Jahre geboostert werden. Die Ständige Impfkommission hat allen 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen eine Auffrischimpfung empfohlen

Alle Impftermine, sowohl für die Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen als auch für die Kinder-Impfungen gibt es online auf dem Buchungsportal und von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr über die Hotline des Wetteraukreises, Telefon: 06031 / 83-2289.

Für die Buchung im Buchungsportal ist zunächst eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort notwendig, für die verbindliche Terminbuchung muss lediglich der vollständige Name sowie eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Eine Bestätigung sowie die benötigten Unterlagen werden dann automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.

Veröffentlicht am: 24. Januar 2022