Aktuelles zur Ukraine-Hilfe
Erste Anlaufstelle für Flüchtlinge aus der Ukraine, die im Wetteraukreis keine private Anlaufstelle bei Bekannten, Verwandten oder über Städte und Gemeinden haben, ist nach Vorgaben des Landes grundsätzlich die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gießen (Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße).
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Flüchtlinge können zu ihrer Unterstützung (nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz)
- finanzielle Unterstützung (Geld) beantragen
- Krankenscheine für notwendige Besuche beim Arzt erhalten
Der Antrag dazu wird beim Wetteraukreis gestellt. Dazu ist notwendig
- Reisepässe und für Familienangehörige Personalausweise
- Geburtsurkunden, Heiratsurkunden (soweit vorhanden)
Staatsangehörige anderer Länder als der Ukraine oder Staatenlose, die in der Ukraine internationalen Schutz genossen haben (Flüchtlingsanerkennung):
- Reiseausweis und Aufenthaltstitel
Flüchtlinge ohne jegliche Papiere müssen eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.
Termine, um den Antrag auf Unterstützung zu stellen, werden per E-Mail vergeben
Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die ohne Begleitung einer personen- oder erziehungsberechtigten Person nach Deutschland einreisen, sind unbegleitete ausländische Minderjährige (umA).
Das Jugendamt ist verpflichtet, diese Kinder vorläufig in Obhut zu nehmen. Weitere Informationen
Tiere, die aus der Ukraine mit nach Deutschland gebracht wurden, benötigen eine Impfung gegen Tollwut.
Informationen zum Ehrenamt Geflüchtetenhilfe
Das Land Hessen stellt Informationen für Hilfs- und Spendenwillige sowie für Menschen bereit, die direkt vom Krieg in der Ukraine betroffen sind.
Zentrale Servicenummer beim Wetteraukreis
Erreichbar: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Ukraine-Hilfen | 06031 83-3833 |