Aktuelles zur Ukraine-Hilfe

Verlängerung der Aufenthaltstitel für Ukrainische Flüchtlinge bis März 2026

Auf europäischer Ebene wurde der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 verlängert, dies hat der Europäische Rat am 25. Juni 2024 beschlossen. Damit wird weiterhin ein rechtlicher Rahmen für den Aufenthalt für Geflüchtete aus der Ukraine in den nationalen Systemen innerhalb der EU-Aufnahmeländer garantiert. In Deutschland ist dieser Beschluss noch nicht umgesetzt.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unsere Homepage.

Weitere Informationen.

Erste Anlaufstelle für Flüchtlinge aus der Ukraine, die im Wetteraukreis keine private Anlaufstelle bei Bekannten, Verwandten oder über Städte und Gemeinden haben, ist nach Vorgaben des Landes grundsätzlich die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gießen  (Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße).

Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die ohne Begleitung einer personen- oder erziehungsberechtigten Person nach Deutschland einreisen, sind unbegleitete ausländische Minderjährige (umA).

Das Jugendamt ist verpflichtet, diese Kinder vorläufig in Obhut zu nehmen. Weitere Informationen

Tiere, die aus der Ukraine mit nach Deutschland gebracht wurden, benötigen eine Impfung gegen Tollwut.

Das Land Hessen stellt Informationen für Hilfs- und Spendenwillige sowie für Menschen bereit, die direkt vom Krieg in der Ukraine betroffen sind.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Birgit Beeker 06031 83-3527 06031 83-923527 109 E-Mail

Zuständig

Migration