Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Flüchtlinge

Wenn Sie vorübergehenden Schutz in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, geben wir Ihnen hier einen Überblick über das aufenthaltsrechtliche Verfahren im Wetteraukreis:

  1. Bitte melden Sie sich zunächst bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro an. Sollten Sie über keine Unterkunft verfügen, suchen Sie bitte die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße) in Gießen auf (Vorgabe des Landes Hessen).
  2. Buchen Sie online einen Termin zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
    Sollten Sie im Besitz eines biometrischen Passes sein, können Sie zusätzlich hier online einen Termin buchen.
  3. Laden Sie den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis herunter und bringen Sie diesen ausgefüllt, zusammen mit Ihrem Nationalpass und einem aktuellen biometrischen Passbild, zu Ihrem Termin mit.

Benötigte Unterlagen

Rechtliche Grundlagen

EU-Ratsbeschluss

Termine

Ansprechpartner/innen

Erreichbar: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Aufenthaltsrecht 06031 83-2566 06031 83-912547 E-Mail

Zuständig

Aufenthalt