Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Flüchtlinge
Wenn Sie vorübergehenden Schutz in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, geben wir Ihnen hier einen Überblick über das aufenthaltsrechtliche Verfahren im Wetteraukreis:
- Bitte melden Sie sich zunächst bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro an. Sollten Sie über keine Unterkunft verfügen, suchen Sie bitte die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (Rödgener Straße/Ecke Lufthansastraße) in Gießen auf (Vorgabe des Landes Hessen).
- Buchen Sie online einen Termin zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
Sollten Sie im Besitz eines biometrischen Passes sein, können Sie zusätzlich hier online einen Termin buchen. - Laden Sie den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis herunter und bringen Sie diesen ausgefüllt, zusammen mit Ihrem Nationalpass und einem aktuellen biometrischen Passbild, zu Ihrem Termin mit.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- Nationalpass
- aktuelles biometrisches Passbild
Rechtliche Grundlagen
Termine
- Für alle: Online-Terminvergabe
- Zusätzlich: zur Online-Terminvergabe für Ukraine-Flüchtlinge mit biometischem Pass
Ansprechpartner/innen
Erreichbar: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |