Einreise begleiteter/unbegleiteter Minderjähriger

Viele junge Menschen reisen mit ihren Müttern ein.

Kinder und Jugendliche aus dem Ausland, die ohne Begleitung einer personen- oder erziehungsberechtigten Person nach Deutschland einreisen, sind unbegleitete minderjährige Ausländer (umA).

Das Jugendamt ist verpflichtet, diese Kinder vorläufig in Obhut zu nehmen.

Auch Kinder, die sich bei (nicht-erziehungsberechtigten) Freunden oder Bekannten aufhalten, sind vorläufig in Obhut zu nehmen. Das Jugendamt prüft hier, ob diese Personen „geeignet“ sind, und das Kind oder der Jugendliche dort entsprechend bleiben kann. Hierbei ist das Kindeswohl zu beachten und möglichst der Zusammenhalt zu wahren. Geschwister dürfen grundsätzlich nicht getrennt werden.

Wir erhalten vermehrt Anfragen von Familien, die alleineinreisende Kinder in ihren Familien aufnehmen möchten. Hierfür muss das Bewerbungsverfahren und eine Qualifizierung für Pflegefamilien erfolgen. Interessierte wenden sich bitte an Projekt PETRA. 

Eine Adoption von Kindern ist nur möglich mit Zustimmung der leiblichen Eltern. Bei Fragen zur Adoption wenden Sie sich bitte an die Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Gießen.

Alle Informationen zum Schulbesuch in Hessen für aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche hat das Kultusministerium auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch zusammengefasst.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Jugendhilfe 06031 83-3201 06031 83-913201 E-Mail

Zuständig

Jugendhilfe