20 Wetterauerinnen und Wetterauer erhalten die Ehrenamts-Card

Eine größere Personengruppe steht auf dem geschotterten Paltz vor dem Keltenmuseum am Glauberg. Alle blicken in die Kamera

Landrat Jan Weckler (zweiter von links) übergab in der Keltenwelt am Glauberg 20 engagierten Wetterauerinnen und Wetterauern ihre Ehrenamts-Card. Ebenfalls vor Ort waren Beate Heid, Koordinatorin für Bürgerengagement im Wetteraukreis (rechts), sowie langjährig ehrenamtlich Aktive, die als Dank für ihr Engagement an einer exklusiven Keltenwelt-Führung teilnehmen konnten.

Sie leisten mit ihrem Einsatz einen unverzichtbaren Beitrag an die Gesellschaft – und erhalten dafür nun die Ehrenamts-Card des Landes Hessen im Wetteraukreis: Landrat Jan Weckler hat in der Keltenwelt am Glauberg 20 ehrenamtlich engagierten Wetterauerinnen und Wetterauern für ihren Einsatz gedankt.

Zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie konnte die Ehrenamts-Card wieder in geselligem Rahmen persönlich an die Ehrenamtlichen übergeben werden. Die Karte ist ein Zeichen der Wertschätzung für den unverzichtbaren freiwilligen Beitrag an die Gesellschaft, betonte Landrat Weckler: „Menschen wie Sie, die sich in den unterschiedlichsten Bereichen einbringen, leisten ehrenamtlich Dinge, die sonst aus öffentlichen Mitteln nicht finanzierbar wären. Sie unterstützen Menschen im Sportverein dabei, gesund und fit zu bleiben. Sie tragen zur Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger bei. Sie bereichern mit Ihrem Tun die kulturelle, kirchliche und kreative Vielfalt im Wetteraukreis und sorgen im Bereich Naturschutz dafür, dass auch Fauna und Flora erklär- und erlebbar sind. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.“

Seit 2006 über 2000 Karten vergeben

Drei Jahre lang ist die Ehrenamts-Card gültig, nach Ablauf kann sie erneut beantragt werden. Mit der Nutzung der Karte sind zahlreiche Vergünstigungen in ganz Hessen verbunden, die sowohl von privaten als auch von öffentlichen Sponsoren angeboten werden.

Seit ihrer Einführung im Jahr 2006 hat der Wetteraukreis mehr als 2000 Ehrenamts-Cards vergeben. Voraussetzung sind ehrenamtliche Arbeit in einer gemeinwohlorientierten Organisation, mindestens fünf Stunden wöchentlich, seit drei Jahren und weiter fortbestehend. Außerdem keine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld, sonstige Gelder und Pauschalen oder Vergünstigungen und Lohnersatzleistungen, die über den reinen Auslagenersatz für das Ehrenamt (zum Beispiel Fahrt- oder Kopierkosten) hinausgehen. Weitere Informationen beim Koordinierungszentrum für Bürgerengagement.

Veröffentlicht am: 26. Juli 2022