75 Jahre Gleichberechtigung im Grundgesetz
Veranstaltung des Wetteraukreises fragt: Was wurde erreicht? Was muss noch verbessert werden?
Als vor 75 Jahren das Grundgesetz der jungen Bundesrepublik Deutschland erarbeitet und beschlossen wurde, waren nur vier Frauen beteiligt. Dennoch fand mit Artikel 3, Absatz 2 die Gleichberechtigung von Männern und Frauen Einzug in die rechtliche Grundordnung des Gemeinwesens. Der Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises lädt aus diesem Anlass zusammen mit dem Frauenzentrum Wetterau, Rumi Kultur e.V. und der Initiative Bunte Frauen Wetterau zu einer Veranstaltung am 2. Oktober (Mittwoch) um 18 Uhr in den Plenarsaal des Kreishauses ein.
Bei einer interaktiven Podiumsdiskussion unter Beteiligung des Publikums wollen Wetterauer Politikerinnen sowohl historische Errungenschaften als auch aktuelle Herausforderungen der Gleichstellung von Frauen in Politik und Gesellschaft beleuchten.
Die Gäste sind: Erste Kreisbeigeordnete des Wetteraukreises Birgit Weckler (CDU), Bundestagsabgeordnete Natalie Pawlik (SPD), Landtagsabgeordnete Annette Wetekam (CDU), die Bürgermeisterin von Glauburg, Henrike Strauch (SPD), und Landtagsabgeordnete Kathrin Anders (Bündnis 90 die Grünen).
Die Veranstaltung bietet Raum für Fragen an die anwesenden Politikerinnen und zielt darauf ab, Frauen zu ermutigen, sich politisch zu engagieren und aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft mitzuwirken. „Wir möchten die Zusammenarbeit zwischen Frauen in der Politik stärken und gemeinsam die Ziele der Gleichstellung weiter voranbringen“, erklärt Claudia Taphorn, Leiterin des Fachdienstes Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises.
Zeitgleich weiterhin Ausstellung im Kreishaus
Ausgangspunkt der Veranstaltung ist das Vermächtnis der vier Frauen, die die Aufnahme des Artikels 3 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als einzige weibliche Abgeordnete des Parlamentarischen Rates 1948 erkämpft haben: Die Pionierinnen Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel haben den Grundstein für Gleichstellung gelegt. Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ des Helene Weber Kollegs widmet sich ihren Geschichten. Sie ist noch bis zum 25. Oktober 2024 in der Kreisverwaltung, Gebäude B im 1. Stock zu sehen. Die Ausstellung kann auch vor der Veranstaltung gerne besichtigt werden. Das Helene Weber Kolleg fördert Vernetzung unter Kommunalpolitikerinnen und verleiht jährlich den Helene-Weber-Preis.