Beschleunigte Ausgabe von Arbeitserlaubnissen

Ein Mann hält zwei Formulare in den Händen.

Christian Keim, Fachdienstleiter Ordnungsrecht bei der Kreisverwaltung, präsentiert die beschleunigte Fiktionsbescheinigung.

Viele Geflüchtete aus der Ukraine, die vor Ort Schutz gefunden haben, möchten so schnell wie möglich arbeiten gehen. Dafür muss die Ausländerbehörde des Wetteraukreises eine Arbeitserlaubnis ausstellen. Dieses Verfahren wurde nun vereinfacht und beschleunigt.

Im Wetteraukreis sind inzwischen mehr als 2.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine angekommen. Einige sind über eine der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen direkt den Städten und Gemeinden zugewiesen worden, andere privat angereist und bei Freunden oder Verwandten untergekommen. Ukrainische Staatsangehörige, die über einen biometrischen Pass verfügen, können sich nach den aktuellen Regelungen für bis zu 90 Tage visumsfrei in der EU aufhalten. Außerdem sind Personen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 23. Mai 2022 in das Bundesgebiet einreisen, von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.

Alle Flüchtlinge aus der Ukraine, die im Wetteraukreis untergekommen sind, sollten sich im ersten Schritt beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Kommune anmelden. Dies ist auch die Voraussetzung, um Sozialleistungen beantragen zu können. Viele der Geflüchteten möchten dann so schnell wie möglich arbeiten gehen. Hier muss die Ausländerbehörde des Wetteraukreises eine Arbeitserlaubnis ausstellen. Dieses Verfahren wurde nun vereinfacht, um eine beschleunigte Arbeitsaufnahme zu ermöglichen:

Ab Montag, den 11.04.2022, können Flüchtlinge aus der Ukraine, welche vorübergehenden Schutz in der Bundesrepublik Deutschland suchen und einen entsprechenden Antrag stellen, in der Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis erhalten. Die Ausländerbehörde befindet sich in der Kreisverwaltung am Europaplatz in Friedberg im Gebäude A (Erdgeschoss, direkt am Counter).

Die Arbeitserlaubnis kann während der üblichen Öffnungszeiten erteilt werden, eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.

  • Montag: 7.30 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 7.30 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr
  • Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr, 13 bis 18 Uhr
  • Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr

Voraussetzung hierfür ist, dass die Flüchtlinge bereits über das örtliche Einwohnermeldeamt registriert sind und möglichst ein Arbeitsangebot vorweisen können. Neben der Meldebescheinigung sollte daher möglichst eine schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers und eine Passkopie mitgebracht werden. Sofern es sich nicht um einen biometrischen Pass handelt, ist eine Übersetzung erforderlich.

Das Angebot ersetzt nicht das förmliche Antragsverfahren, stellt aber sicher, dass ukrainische Flüchtlinge schnell und unbürokratisch eine Arbeit aufnehmen können. Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Seite Aktuelles zur Ukraine-Hilfe.

Kurzinterview mit Christian Keim, zuständiger Fachdienstleiter Ordnungsrecht

Herr Keim, über 2000 Geflüchtete aus der Ukraine sind inzwischen in der Wetterau angekommen. Was bedeutet das für die Ausländerbehörde des Wetteraukreises?

Christian Keim: Viele Geflüchtete aus der Ukraine möchten verständlicherweise so schnell wie möglich arbeiten gehen. Diesem Wunsch wollen wir so gut es geht nachkommen. Damit die zusätzliche Arbeit gestemmt werden kann, wurden Kräfte gebündelt und Prozesse optimiert.

Für Ihr Team ist die aktuelle Situation sicher eine große Herausforderung.

Christian Keim: Auch wenn die Belastung für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hoch ist: Unser gemeinsames Ziel ist es, den Menschen aus der Ukraine so schnell wie möglich eine Arbeitsbescheinigung zu erteilen und somit ein Stück Normalität zurückzugeben. Gleichzeitig arbeiten wir stetig daran, Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. 

Wie geht es weiter? Auf was müssen wir uns einstellen?

Christian Keim: Viele Beobachter rechnen damit, dass der Krieg in der Ukraine andauern und sogar weiter eskalieren könnte. Deshalb ist es umso wichtiger, den Menschen hier vor Ort eine Perspektive zu bieten und beispielsweise den Zugang zu wichtigen Dokumenten und Bescheinigungen zu erleichtern.

Veröffentlicht am: 07. April 2022