Butzbach und Nieder-Weisel - Nachtfahrverbot für Lkw über 3,5 Tonnen
In der Ortsdurchfahrt Butzbach und Nieder-Weisel gilt seit 2005 ein Nachtfahrverbot entlang der B 3 sowie der L 3053. Des betrifft Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und gilt in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Ab 1. Juni gilt ein generelles Nachtfahrverbot, das heißt die Zusatzbeschilderung „Be- und Entlader frei“ entfällt. Betriebe, die in den Nachtstunden Lieferverkehr durchführen müssen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung, die von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Butzbach ausgestellt wird.
Das Nachtfahrverbot war 2005 eingeführt worden, weil der Lkw-Verkehrs nach Einführung der Lkw-Maut zugenommen hatte. Die Anordnung hatte zum Ziel, eine deutliche Lärmminderung für die Anwohner der Ortsdurchfahrten in der Nacht zu erreichen.
Derzeit beinhaltet das Lkw-Durchfahrtsverbot den Zusatz „Be- und Entlader frei“, um den Lieferverkehr von in Butzbach ansässigen Firmen auch in den Nachtstunden zu gewährleisten. Regelmäßige Verkehrszählungen der Stadt Butzbach in den vergangenen Jahren haben jedoch gezeigt, dass an den Wochentagen täglich zwischen 60 und 80 Fahrzeuge die Ortsdurchfahrten in den Nachtstunden befahren. Kontrollen haben ergeben, dass es sich in 95 Prozent aller Fälle um keinen Lieferverkehr handelt.
Nach intensiver Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden Hessen Mobil, Regionaler Verkehrsdienst der Polizeidirektion Wetterau, dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie der Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises wurde nunmehr Einvernehmen darüber erzielt, ein generelles Nachtfahrverbot anzuordnen.
Ab dem 1. Juni entfällt somit im Rahmen einer Verkehrserprobung die Zusatzbeschilderung „Be- und Entlader frei“. Ziel dieser Verkehrserprobung ist es, die Zahl der LKWs, die ohne berechtigtes Interesse die Ortsdurchfahrten Butzbach und Nieder-Weisel befahren, zu reduzieren und somit einen Beitrag zur Verkehrssicherheit und zum Schutz der Anwohner vor Lärmimmissionen zu leisten.
Im Zuge des Abstimmungsverfahrens wurde seitens der Stadt Butzbach eine Befragung der relevanten Gewerbebetriebe in Butzbach durchgeführt. Hierzu wurden ca. 400 Betriebe schriftlich gebeten, Angaben über ihren nächtlichen Lieferverkehr zu machen. Bei einem Rücklauf von über 60 Prozent, gaben lediglich 13 Betriebe an, in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr auf Lieferverkehr angewiesen zu sein. Selbstverständlich wird den betroffenen Firmen weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, Lieferverkehr in den Nachtstunden durchführen zu können. Hierzu ist jedoch die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich, die von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Butzbach ausgestellt wird. Einzelheiten zu der Vorgehensweise können dort erfragt werden.
Der Verkehrsversuch ist für eine Dauer von einem Jahr befristet. Die Einhaltung des generellen Nachtfahrverbots wird durch die Stadt Butzbach überwacht und dokumentiert. Vor Ablauf des Verkehrsversuchs sind die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung der Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises vorzulegen. Hat der Verkehrsversuch zu der gewünschten Reduzierung der Lkw-Durchfahrten geführt, kann das dauerhafte Fortbestehen des erweiterten Nachtfahrverbots angeordnet werden.