Corona: 324 Neuinfektionen, Inzidenz steigt auf 404,4

Säulen-Diagramm mit den aktuellen Neuinfektionen. Die einzelnen Zahlen stehen im Text unter dieser Grafik.

Übersicht über die aktiven Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises.

Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Donnerstag (13. Januar 2022) bei 24.616, 324 mehr als am Mittwoch gemeldet. Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, liegt laut RKI bei 404,4.

Neuinfektionen wurden aus 24 der 25 Wetterauer Kommunen gemeldet:

  • Altenstadt 17
  • Bad Nauheim 34
  • Bad Vilbel 58
  • Büdingen 30
  • Butzbach 30
  • Florstadt 6
  • Friedberg 19
  • Gedern 4
  • Glauburg 2
  • Hirzenhain 1
  • Karben 23
  • Kefenrod 6
  • Limeshain 5
  • Münzenberg 8
  • Nidda 8
  • Niddatal 5
  • Ober Mörlen 9
  • Ortenberg 13
  • Ranstadt 2
  • Reichelsheim 5
  • Rockenberg 3
  • Rosbach 17
  • Wölfersheim 13
  • Wöllstadt 6

Sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 350 überschreitet, greifen laut der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veröffentlicht jeweils die Landkreise und kreisfreien Städte, die unter die Hotspot-Regelung fallen.

Der Wetteraukreis liegt am heutigen Donnerstag  (13. Januar) den zweiten Tag über dem Schwellenwert von 350. Das heißt, dass ab dem kommenden Samstag im Wetteraukreis weitere Maßnahmen in Kraft treten werden, wenn die Inzidenz am morgigen Freitag weiterhin über dem Wert von 350 liegt.

Damit würden im Wetteraukreis voraussichtlich ab Samstag, den 15. Januar 2022 unmittelbar und automatisch per Verordnung des Landes Hessen folgende Regeln gelten:

  • Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen, keinen zusätzlichen Negativnachweis.
  • Schließung von Prostitutionsstätten.

Zusätzlich würden per Allgemeinverfügung des Wetteraukreises Fußgängerzonen und Einkaufszentren festgelegt, an denen eine Maskenpflicht sowie belebte Orte und Plätze definiert werden, an denen ein Alkoholverbot herrscht. Die jeweiligen Orte für Maskenpflicht bzw. Alkoholverbot werden von den Kommunen festgelegt und durch den Wetteraukreis in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung sowie eine entsprechende Liste der betroffenen Orte werden auf der Internetseite des Wetteraukreises einsehbar sein.

Infektionsfälle in Schulen

Aus Wetterauer Schulen werden 70 bestätigte Infektionsfälle gemeldet: davon 13 in Grundschulen, 52 an weiterführenden Schulen und fünf an Berufsschulen.

Aktuell 2313 aktive Fälle

Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen inklusive der an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 2313 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne.

Die für Hessen maßgebliche Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 3,05, 239 Menschen werden derzeit hessenweit wegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 intensivmedizinisch behandelt. Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden.

Hinsichtlich stationärer und intensivmedizinischer Behandlung verweisen wir auf die tagesaktuellen Zahlen des Landes sowie auf das DIVI-Intensivregister.

Landrat Weckler: „Niemand muss länger als drei Tage auf einen Impftermin warten“

Für die Impfzentren des Wetteraukreises stehen weiterhin ausreichend Impfstoff und auch die personellen Kapazitäten zur Verfügung. Termine können, insbesondere für das Impfzentrum in Wölfersheim, binnen weniger Tage gemacht werden. „Niemand muss länger als drei Tage auf seinen Impftermin warten, bis zum Wochenende können noch mehr als 1000 Termine gebucht werden“, so Landrat Weckler der dringend zur Impfung rät. „Die Impfung schützt in der Regel vor schweren Verläufen der Infektion. Viele Fachleute erwarten mit der rapiden Zunahme der hoch ansteckenden Omikron-Variante auch wieder deutlich mehr Krankenhauseinweisungen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die Angebote zur Impfung und zum Boostern nutzen.“

Impftermine für Kinder

Wie Landrat Weckler weiter mitteilt, sind bislang rund 800 Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren im Impfzentrum in Wölfersheim geimpft worden. Das Impfangebot für Kinder ist nur mit vorher vereinbartem Termin möglich. Die nächsten freien Termine gibt es am Wochenende 22./23. Januar. Zudem werde man bedarfsgerecht weitere Termine anbieten.

Alle Impftermine, sowohl für die Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen als auch für die Kinder-Impfungen gibt es online auf dem Buchungsportal und von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr über die Hotline des Wetteraukreises, Telefon: 06031 / 83-2289.

Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder über zwölf Jahre geboostert werden.

Im Buchungsportal wird immer der nächste freie Termin angezeigt. Dafür ist zunächst eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort notwendig, für die verbindliche Terminbuchung muss lediglich der vollständige Name sowie eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Eine Bestätigung sowie die benötigten Unterlagen werden dann automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.

Veröffentlicht am: 13. Januar 2022