Corona: 603 Neuinfektionen, Inzidenz steigt auf 739

Säulen-Diagramm mit den Neuinfektionen. Die einzelnen Zahlen stehen im Text unterhalb dieser Grafik

Übersicht über die aktiven Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises. Die Zahlen geben die letzte Meldung an das RKI wieder.

Die Zahl der seit Beginn der Pandemie nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Freitag (21. Januar 2022) bei 27.438, 603 mehr als am Donnerstag gemeldet. Die Inzidenz, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, liegt laut RKI bei 739,2.

Neuinfektionen wurden aus allen 25 Wetterauer Kommunen gemeldet:

  • Altenstadt 38
  • Bad Nauheim 63
  • Bad Vilbel 73
  • Büdingen 48
  • Butzbach 38
  • Echzell 8
  • Florstadt 13
  • Friedberg 48
  • Gedern 19
  • Glauburg 1
  • Hirzenhain 3
  • Karben 55
  • Kefenrod 5
  • Limeshain 16
  • Münzenberg 1
  • Nidda 20
  • Niddatal 21
  • Ober Mörlen 8
  • Ortenberg 18
  • Ranstadt 10
  • Reichelsheim 7
  • Rockenberg 3
  • Rosbach 50
  • Wölfersheim 16
  • Wöllstadt 21

Infektionsfälle in Schulen

Aus Wetterauer Schulen werden 106 bestätigte Infektionsfälle gemeldet: davon 49 in Grundschulen, 55 an weiterführenden Schulen und zwei an Berufsschulen.

Ein weiterer Todesfall

Ein Mann im Alter von 78 Jahren ist an den Folgen der Infektion verstorben. Damit sind seit Beginn der Pandemie 609 Menschen im Wetteraukreis an den Folgen der Infektion mit SARS-CoV-2 verstorben.

Aktuell 3873 aktive Fälle

Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen inklusive der an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 3873 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne.

Die hessenweite Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 4,24, 223 Menschen werden derzeit hessenweit wegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 intensivmedizinisch behandelt. Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden.

Hinsichtlich stationärer und intensivmedizinischer Behandlung verweisen wir auf die tagesaktuellen Zahlen des Landes sowie auf das DIVI-Intensivregister.

Hotspot-Regelungen sorgen für Einschränkungen

Mit einem Inzidenzwert von über 350 greifen im Wetteraukreis die „Hotspot-Regelungen“ des Landes:

  • Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt in Innenräumen die 2G-Plus-Regel und im Außenbereich die 2G-Regel. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) benötigen  keinen zusätzlichen Negativnachweis.
  • Schließung von Prostitutionsstätten.

Zusätzlich sind per Allgemeinverfügung des Wetteraukreises Fußgängerzonen und Einkaufszentren festgelegt, an denen eine Maskenpflicht gilt, sowie belebte Orte und Plätze definiert, an denen ein Alkoholverbot herrscht. Die jeweiligen Orte für Maskenpflicht bzw. Alkoholverbot wurden von den Kommunen festgelegt und durch den Wetteraukreis in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung sowie eine entsprechende Liste der betroffenen Orte sind auf unserer Corona-Seite veröffentlicht.

Quarantäneregeln

Nach einem positiven Schnell- oder PCR-Test / Corona-Infizierte (unabhängig vom Impfstatus):

  • 10 Tage Isolation
  • Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig
  • Freitestung nach 7 Tagen möglich (Schnelltest durch Teststelle oder PCR-Test)
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen: Arbeitsaufnahme nur nach Freitestung mit PCR-Test (nach 7 Tagen) möglich. Zusätzliche Voraussetzung: mindestens 48 Stunden symptomfrei.

Haushaltsangehörige von Corona-Infizierten (zum Beispiel Partner, Eltern, Kinder etc.):

  • 10 Tage Quarantäne
  • Keine Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig
  • Freitestung nach 7 Tagen möglich (Schnelltest durch Teststelle oder PCR-Test)
  • Freitestung für Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder bereits nach 5 Tagen möglich

Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind

  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (maximal 3 Monate ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (maximal 3 Monate ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
  • Genesen und frisch einmal geimpft (maximal 3 Monate ab dem Tag der Impfung)

Weitere Kontaktpersonen von Corona-Infizierten

  • Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt
  • Quarantäneregeln wie bei Haushaltsangehörigen

Die aktuellen Regeln gibt es auch auf unserer Corona-Seite unter der Rubrik Gesundheit.

Schnelle Impfbescheinigung in Apotheken

Die Impfbescheinigungen werden nach erfolgter Impfung vom Land per Post verschickt. In Apotheken kann schon am Folgetag nach der Impfung gegen Vorlage des Impfbuches vor Ort kostenlos eine digitale Impfbescheinigung erzeugt werden.

Impftermine für Kinder

Das Impfangebot für Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren im Impfzentrum in Wölfersheim besteht weiterhin und ist mit vorher vereinbartem Termin möglich. Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder über zwölf Jahre geboostert werden. Die Ständige Impfkommission hat allen 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen eine Auffrischimpfung empfohlen.

Alle Impftermine, sowohl für die Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen als auch für die Kinder-Impfungen gibt es online auf dem Buchungsportal und von Montag bis Freitag jeweils zwischen 9 Uhr und 16 Uhr über die Hotline des Wetteraukreises, Telefon: 06031 / 83-2289.

Für die Buchung im Buchungsportal ist zunächst eine Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort notwendig, für die verbindliche Terminbuchung muss lediglich der vollständige Name sowie eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden. Eine Bestätigung sowie die benötigten Unterlagen werden dann automatisch an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.

Veröffentlicht am: 21. Januar 2022