‚EDDi‘ hilft beim Erfassen von Geflüchteten

Eine Frau sitzt am Computer, während ein Mann vor einer Wand steht und fotografiert wird.

Christian Keim und Kriminalkommissaranwärterin Vera Mössinger bei der Erprobung einer erkennungsdienstlichen Behandlung.

Rund 2.500 Kriegsflüchtlinge sind mittlerweile aus der Ukraine im Wetteraukreis angekommen. Um ihnen vor Ort eine Perspektive bieten zu können, besteht die Möglichkeit, einen Schutzstatus gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz zu beantragen. Hierbei ist eine Registrierung erforderlich, bei welcher nun die hessische Landespolizei mit ihrer Software EDDi unterstützt.

Ein Porträtfoto ähnlich der biometrischen Passbilder und Fingerabdrücke für die Datenbank: Alle aus der Ukraine Geflüchteten, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen von der Ausländerbehörde des Wetteraukreises erkennungsdienstlich erfasst werden. Um die aktuell sehr hohe Anzahl von Anträgen zügig abarbeiten zu können, unterstützt dabei nun die Landespolizei mit ihrem Programm „Erkennungsdienst-Digital“ (kurz: EDDi).

Die Software der Landespolizei ergänzt das erkennungsdienstliche System, das die Ausländerbehörde bereits verwendet. Christian Keim, zuständiger Fachdienstleiter Ordnungsrecht, betont: „Wir sind froh und dankbar über die personelle und technische Unterstützung durch die Beamtinnen und Beamten. Mit Hilfe von EDDi können wir ab sofort in derselben Zeit eine größere Anzahl von Anträgen bearbeiten.“

Bisher mussten die Geflüchteten drei Termine in der Ausländerbehörde wahrnehmen: Ein erster Termin für das Beantragen der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz, ein zweiter Termin für Registrierung und ein dritter Termin zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis. „Der zweite Termin kann nun weitgehend mit der Antragstellung zusammengelegt werden, denn durch EDDi können wir die Antragstellerinnen und Antragssteller direkt vor Ort erfassen“, erklärt Christian Keim. So sollen doppelte Wege möglichst vermieden werden.

Geflüchtete, die arbeiten wollen und gegebenenfalls schon eine Arbeitsstelle in Aussicht haben, können inzwischen auch ohne Termin während der Öffnungszeiten der Ausländerbehörde vorsprechen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Öffnungszeiten der Ausländerbehörde

  • Montag: 7:30 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr
  • Dienstag: 7:30 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr
  • Mittwoch: 7:30 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 7:30 bis 12 Uhr, 13 bis 18 Uhr
  • Freitag: 7:30 bis 12:30 Uhr
Veröffentlicht am: 14. April 2022