Finanzielle Unterstützung für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Wetteraukreis fördert ehrenamtliche Projekte für eine solidarische Nachbarschaft

Mehrere Menschen, Frauen und Männer, sitzen fröhlich an einem gedeckten Tisch im Freien und unterhalten sich.

Projekte und Ideen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, möchte der Wetteraukreis mit finanziellen Mitteln unterstützen. Bewerbungen für diese Förderung im kommenden Jahr sind bis 30. September 2025 möglich.

Gemeinsame Feste, Genossenschaftsprojekte, Pflanzaktionen oder Repair-Cafés: Die Liste an Aktivitäten zum Aufbau und Erhalt einer solidarischen Nachbarschaft ist umfangreich. Dem Wetteraukreis ist es wichtig, diese Projekte nach Kräften zu unterstützen. Deshalb hat er auch für das kommende Jahr 2026 das Förderprogramm „Generation Nachbarschaft – Soziale Räume gemeinsam gestalten“ aufgelegt. Anmeldungen für eine Förderung sind ab sofort wieder möglich.

„Mit dem Förderprogramm möchten wir dazu beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, indem die Menschen in den Kommunen zusammenkommen, den eigenen Sozialraum positiv gestalten und den Dialog zwischen den Altersgruppen ausbauen und festigen. Je nach Projekt steht eine Fördersumme zwischen 250 und 50.000 Euro zur Verfügung“, teilt Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Marion Götz mit.

Mit dem Förderprogramm möchte der Kreis Projekte unterstützen, die Menschen in der eigenen Nachbarschaft zusammenbringen. Im Vordergrund steht dabei eine Ausrichtung auf Mehrgenerationenarbeit, Inklusion, Integration, Vielfalt und Teilhabe sowie die Unterstützung von Familien, Seniorinnen und Senioren. Die Projektidee soll möglichst innovativ sein, kann aber auch bestehende Ideen an neue Orte bringen. Digitale und mobile Projekte, die ihren Bezugspunkt im Wetteraukreis haben, sind ebenfalls förderfähig. Besonders erwünscht sind Vorschläge mit Potenzial zur Nachahmung, Wiederholung und Verstetigung.

Die Liste möglicher Projektideen ist weitgespannt. Sie reicht von Festen und Veranstaltungen, die die Nachbarschaft einbinden, bis zu Aktionen bei Festveranstaltungen. Es können gemeinsame Pflanzaktionen, Vortrags- und Workshop-Angebote oder die Anlage von Lehrpfaden, Ruhebänken und Picknickmöglichkeiten sein. Aber auch Repair-Cafés, Genossenschaftsprojekte – etwa Dorfläden – oder Freizeitangebote fallen darunter. Die Förderung kann dabei sowohl als Anschubfinanzierung für Sachkosten, für Fahrtkosten, als einmalige Aufwandsentschädigungen oder Aufwendungen für Inklusion und Integration beantragt werden. Die Beantragung einer finanziellen Unterstützung im Förderjahr 2026 ist noch bis zum 30. September 2025 möglich.

Anträge auf Förderung stellen können Institutionen, eingetragene Vereine, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Unternehmen (gGmbH) und Kommunen sowie freie und öffentliche Träger der Jugend- und Sozialhilfe aus der Wetterau. Vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen sind hingegen politische Parteien und Gruppierungen sowie Einzelpersonen. Tagespolitische Veranstaltungen sind ebenfalls nicht förderfähig.

Förderung beantragen

Die Förderperiode des Programms umfasst das Jahr 2026. Informationen zum Förderprogramm „Generation Nachbarschaft – Soziale Räume gemeinsam gestalten“ sowie den Online-Bewerbungsbogen finden Interessierte im Internet auf der Seite des Wetteraukreise unter der Rubrik Generation Nachbarschaft . Rückfragen beantwortet Frau Tavier Fairburn per E-Mail oder unter der Telefonnummer (06031) 83-3032.

Veröffentlicht am: 14. April 2025